stromanbieter
vergleichen

Gas

Gaspreise vergleichen Sie bei uns Online und übersichtlich.
Sie können als Referenz Ihren eigenen tarifangeben und sofort eine eventuelle Ersparnis ausrechnen!
Der Wechsel ist Online möglich.
Stromkosten steigen massiv.

Wir haben aktuell über 8.300 Stromtarife und über 900 Stromanbieter im Vergleich.

Sie geben Ihren Verbrauch und PLZ an und können sofort den Stromanbieter wechseln.
Bis zu 350,-EUR/Jahr und haushalt Ersparnis sind möglich.

Es empfhielt sich jedes jahr den Stromanbieter zu vergleichen, die Stromkosten werden in Deutschland quartalsweise erhöht.
Jedezeit und ganzjährige Wechselmöglichkeit!
Internet
Girokonto ist nicht gleich Girokonto.
An einige kostenlose Girokonten sind Bedingungen geknüpft, andere wieder sind nur eine bestimmte Zeit kostenfrei.Vergleichen Sie hier und Jetzt!

Vergleicher - News

Wann haften Eltern für ihre Kinder?

vom 14.07.2010 10:57

 

Die Kinder kommen vom Spielen nach Hause und beichten, dass sie einen Ball durch Nachbars Fenster geschossen haben. Oder sie sind mit dem Fahrrad zu dicht an einem Auto vorbeigefahren und haben dabei den Lack zerkratzt. Vielleicht haben sie auch bei Freunden ihren Kirschsaft auf dem neuen hellen Wohnzimmerteppich verschüttet. Welche Eltern kennen solche unangenehmen Situationen nicht? Ist der Schaden erst einmal angerichtet, muss er auch behoben werden. Doch in welchen Fällen müssen Eltern bzw. deren Versicherungen für den Schaden aufkommen?
 

Alter und Aufsichtspflicht sind ausschlaggebend

 
Vom Gesetzgeber wurden klare Regelungen bezüglich des Alters der Kinder getroffen.  Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig und somit auch nicht für Schäden haftbar zu machen, die sie verursacht haben. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einen kleinen Schaden oder um einen schweren Verkehrsunfall handelt. In diesen Fällen sind weder die Eltern noch deren Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Der Deliktschutz im Verkehrsbereich ist bei Kindern sogar bis zum 10. Lebensjahr gegeben.
Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern verletzt, muss die Haftpflichtversicherung für die verursachten Schäden aufkommen. Wann die Eltern diese Pflicht verletzt haben, ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Es ist vom geistigen Entwicklungsstand und vom Alter des Kindes abhängig, ab wann es allein zu Hause oder auf der Straße spielen darf. Diese Entscheidung obliegt allein den Eltern. „In der Mehrzahl der Fälle urteilen die Unternehmen, dass der Versicherungsnehmer seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat“ erklärte Thorsten Rudnik (Bund der Versicherten Hamburg). Kommt der Haftpflichtversicherer zu dem Schluss, dass keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, muss der Geschädigte seinen Schaden selbst beheben.
 
Kann nachgewiesen werden, dass ein Kind über sieben Jahre vorsätzlich Schäden verursacht hat und sich auch bewusst über die Tragweite seiner Handlung war, muss das Kind bzw. dessen Eltern selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Das kann zum Beispiel das absichtliche Zerstören von Fensterscheiben oder das beschmieren von Wänden sein.
 

Ehrlich währt am Längsten

 
„Die meisten beteuern bei der Schadenmeldung, dass sie die ganze Zeit geschaut haben und dass der Schaden genau dann passiert ist, als sie eine Minute weggesehen haben“, sagte Rudnik. Auch wenn es für die Eltern sehr unschön ist, zugeben zu müssen der Aufsichtspflicht nicht vollständig nachgekommen zu sein, hier ist Ehrlichkeit wichtig. Denn wie bereits erläutert, leistet die Haftpflichtversicherung nur Schadenersatz wenn die Eltern das Kind nicht ausreichend beaufsichtigt haben.
 

Zusatzversicherungen abschließen

 
Wollen Eltern auf Nummer sicher gehen wollen, bieten einige Versicherer Zusatzvereinbarungen an. Über diese werden Kinder unter sieben Jahren über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. „Meist ist die Versicherungssumme aber auf 3000 bis 5000 Euro limitiert“ erklärte Thorsten Rudnik.

 

veröffentlicht in Haftpflichtversicherung

Urlaub mit Hund

vom 02.07.2010 12:05

 

Die Ferien- und Urlaubzeit hat begonnen und neben dem Gepäck und den Kindern reisen auch immer öfter die geliebten Vierbeiner mit in den wohlverdienten Urlaub. Doch nicht in jedem Hotel und an jedem Strand sind Gäste mit Hunden gern gesehen. Was sie bei der Reise mit Hunden beachten sollten und wo sie auch mit Hund Willkommen sind, erfahren sie hier.
 
So wird die Autofahrt entspannt
 
Um die Autofahrt einem Hund so angenehm wie möglich zu gestalten, sind einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich gilt, der Hund muss ausreichend gesichert sein! Ein ungesicherter Hund kann durch das Fahrzeug springen, den Fahrer ablenken und so zu schweren und obendrein unnötigen Unfällen führen. Für kleinere Hunde eignen sich Transportboxen, die im Kofferraum verstaut werden können. Die größeren Exemplare können mit speziellen Gurtsystemen gesichert werden, um entsprechend zu sichern. Um dem natürlichen Bewegungsdrang des Hundes zu entsprechen, mit ihm Gassi gehen zu können und ihn ausreichen zu versorgen sind regelmäßige Pausen unerlässlich. Um den hohen Temperaturen etwas zu entgehen, sollte die Reise früh am Morgen oder am späten Abend angetreten werden.
 
 Hotels finden
  
Nicht in jeder Unterkunft sind Urlauber mit Haustieren erwünscht. Zum einen kann die Einrichtung leiden, zum anderen können Hunde eine Gefahr für andere Gäste darstellen und die Ruhe stören. Die wenigsten Hundebesitzer möchten ihren treuen Gefährten in einer Hundepension abgeben, sondern den Urlaub mit ihm gemeinsam verbringen. Eine ausführliche Internetrecherche führt recht schnell ans (Urlaubs-)Ziel. Es gibt spezielle Webseiten für den Urlaub mit Hund, wo die unterschiedlichsten Urlaubsziele angeboten werden.

 

veröffentlicht in Hotel

Reisversicherungen: Versichern was nötig ist

vom 25.06.2010 10:39

 

 Die Ferien- und Urlaubszeit naht mit großen Schritten. Doch auch im unbeschwerten Urlaub kann einiges passieren und einige dieser Risiken kann man versichern. Es ist ratsam Ereignisse zu versichern, die einem finanziell schaden würden oder den jeweiligen Betroffenen in eine schwierige Lage bringen könnten. Bei preisintensiven Fernreisen sind eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung sicher anzuraten.
 
Die passende Versicherung wählen
 
Die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich, wenn die Reise weit vor Reiseantritt gebucht wurde, man mit Kindern verreisen möchte oder der Verreisende öfter krank wird. Hier besteht das Risiko, die Reise nicht antreten zu können. Um nicht auf den Kosten für die Reise sowie den Stornokosten sitzen zu bleiben, lohnt sich eine solche Versicherung.
 
Eine Auslandskrankenversicherung ist bei Fernreisen immer ratsam. Neben der Übernahme der Arzt-, Krankenhaus- und Behandlungskosten wird auch der medizinisch notwendige Rücktransport in das Heimatland angeboten.
 
Eine Gepäckversicherung ist sicher nur dann notwendig, wenn wertvolle Dinge transportiert werden die einen hohen Wert haben und diese nicht durch den Reiseveranstalter oder die Hausratpolice abgedeckt sind.

 

veröffentlicht in Reiseversicherungen

Hörschäden durch WM-Tröte sind versichert

vom 14.06.2010 08:54

 

Wer bei der Fußball-WM einen Hörschaden durch den Lärm der Vuvuzelas erleidet, zahlt die private Unfallversicherung für den Schaden. In vollem Umfang fällt der Schaden durch Schallwellen deshalb unter den Unfallbegriff. Der Hörgerätehersteller Phonak hatte mit einer Studie bewiesen, dass der Lärm der Plastik-Tröten zu dauerhaften Schädigungen des menschlichen Gehöres führen kann. 
 
Geräuschkulisse in Südafrika
 
Der Schallpegel ist mit 123,9 Dezibel vergleichbar mit dem Lärm eines Düsenflugzeugs im Probeflug vergleichbar. Die Schmerzgrenze des Gehörs liegt bei rund 120 Dezibel und schon bei einer dauerhaften Belastung mit 85 Dezibel kann es zu Gehörschäden kommen – Tinnutus-Geräusche und Ähnliche Symptome bleiben dann keine Ausnahme mehr.
 
Die Vuvuzela, eine rund 60 Zentimeter lange Tröte,  die im Kollektiv das Geräusch eines Bienenschwarms erzeugt, stieß in den vergangenen Tagen der Fußball-WM bereits auf großen Unmut. Viele Spieler, Trainer und auch Fans haben sich beschwert und plädierten auf ein Verbot der Vuvuzelas. FIFA-Präsident Joseph S. Blatter sprach sich allerdings dagegen aus, da die Tröten ein Teil der afrikanischen Kultur seien.

 

veröffentlicht in Unfallversicherung

Navigationsgerät versichern

vom 07.06.2010 15:43

Nach dem Einbruch ins Auto kommt die Ernüchterung, das mobile Navigationsgerät war nicht versichert. Im Gegensatz zum fest installierten Navigationsgerät, das in aller Regel durch die Kaskoversicherung abgesichert ist, sind mobile oder nachträglich fest installierte Navigationsgeräte meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Generell sind am Fahrzeug befestigte oder im Kofferraum verschlossene Teile Unter der Voraussetzung, dass im Kofferraum befindliche und eingeschlossene sowie am Fahrzeug befestigte Teile zur serienmäßigen Ausstattung gehören, sind diese durch die Kfz-Kaskoversicherung gegen Diebstahl versichert. Es ist ratsam die bestehende Versicherung auf die jeweiligen Klauseln zu prüfen und diese eventuell nachträglich hinzuzufügen.
 

veröffentlicht in Autoversicherung

Fahrer eines Mietwagens muss nicht voll haften!

vom 31.05.2010 09:20

Auch wenn der Fahrer eines Mietwagens durch grobe Fahrlässigkeit den gemieteten Wagen beschädigt, muss er nicht voll haften. Eine Klausel die dies vorsieht ist im Mietvertrag nichtig. Ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth setzt sich für die Rechte des Fahrers ein und nicht für die des Eigentümers. Für das Gericht benachteiligt die Regelung den Fahrzeugmieter unangemessen.
 
 
Die Klausel in vielen Mietverträgen weicht vom gesetzlichen Leitfaden einer Haftungsbegrenzung auch bei grober Fahrlässigkeit ab. Nach geltenden Versicherungsrecht, besteht der Versicherungsschutz auch ohne weiteres bei grober Fahrlässigkeit. So wurde eine Klage von einer Autovermietung gegen einen Kunden, der mit dem Mietwagen ein Verkehrsunfall verursachte, abgewiesen. Die Autovermietung sah den Unfall als grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden und verlangte von ihm den Ersatz des Schadens am Auto.

veröffentlicht in Mietwagen

Familie absichern mit Risikolebensversicherung

vom 24.05.2010 13:47

 

Jeder, der eine Familie hat und diese im Falle des eigenen Todes möglichst gut versichern möchte, sollte über eine Risikolebensversicherung nachdenken. „Finanztest“ hat 46 Anbieter auf Herz und Nieren getestet und legt die Fakten nun auf den Tisch. Es gibt viele preisliche Unterschiede je nach Versicherungsanbieter. Die Versicherung ist keine Sparversicherung, sondern im Todesfall wird die Versicherungssumme vom Versicherer an den vereinbarten Hinterbliebenen ausgezahlt.
 

Viele Faktoren spielen für Versicherer eine Rolle

 
Raucher beispielsweise zahlen für die Versicherung jährlich eine bedeutend teurere Summe, als Nichtraucher. Ein 34-jähriger Raucher müsste beim günstigsten überregionalen Versicherer Ontos jährlich 489 Euro zahlen. Ein Nichtraucher gleichen Alters hingegen zahlt 266 Euro weniger. Auch Frauen haben bessere Chancen geringere Beiträge zu zahlen, da ihre Lebenserwartung höher ist und das Risiko jung zu sterben im Vergleich zu Männern bedeutend geringer.
 

Versicherungssumme selbst wählen

 
Um das Risiko einschätzen zu können benötigt das Versicherungsunternehmen viele Informationen, beispielsweise den Nikotinverbrauch, Angaben zu risikoreichen Hobbies und den Gesundheitszustand – Übergewicht kostet automatisch mehr. Die Versicherungssumme kann der Kunde im Übrigen selbst festlegen, je nachdem wie er den Bedarf für die Hinterbliebenen einschätzt. Laut „Spiegel Online“ könnte mit einer Versicherungssumme von 150.000 Euro hätten die Angehörigen 20 Jahre lang monatlich eine Summe von 900 Euro zur Verfügung (bei 4 Prozent Zinsen).
 
Die Versicherung lohnt sich beispielsweise, wenn der eine Ehepartner geringe Rentenansprüche hat. Und zu bedenken sei auch, dass die Empfehlung eine Risikolebensversicherung abzuschließen nicht von ungefähr kommt: 16 Prozent der 2008 Verstorbenen hatten das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht.

 

veröffentlicht in Lebensversicherung

Kreuzfahrten für Deutsche immer beliebter

vom 17.05.2010 11:42

 

Kreuzfahrten werden für die Anbieter immer lukrativer. Zwar bleibt der Markt eine Nische in den Urlaubsangeboten, dennoch wächst kein anderes Feld so stark wie das Geschäft mit dem Urlaub auf dem Meer. Im Jahr 2009 sind die die Buchungen um 13 Prozent gestiegen – auch für 2010 wird ein erneuter Anstieg erwartet.
 
TUI Cruises plant im Zusammenhang mit der Geschäftssteigerung ein neues Angebot: Erstmals wird es möglich sein eine Schiffsreise mit „All inclusive“ zu buchen. Dann werden auch fast alle Getränke im Reisepreis enthalten sein, bislang beschränkte sich das Angebot auf Essen, Unterhaltung und Aktivitäten an Bord. Von dem Angebot ausgeklammert sind zwei Restaurants und eine große Bar an Bord. Ausflüge an Land werden auch nicht im Preis inbegriffen.  
 
In Marktbeobachtungen kam heraus, dass die durchschnittliche Reisedauer bei Kreuzfahrtreisen auch gestiegen ist. Mit 9,7 Tagen war sie über dem Wert von 2008.

 

veröffentlicht in Kreuzfahrten

Rechtschutzversicherung rechtzeitig abschließen

vom 04.05.2010 07:45

Für Zeitgenossen, die keinem Ärger aus dem Weg gehen wollen, ist eine Rechtschutzversicherung eine reine Selbstverständlichkeit. Andere würden diese viel lieber erst dann abschließen, wenn man sie braucht. Doch egal wann, beim Abschluss sollte man lieber zwei Mal die Versicherungsbedingungen lesen. Das Kleingedruckte kann hier oftmals zum Verhängnis werden.
 
Beispiel: Kauft man im März einen Gebrauchtwagen vom Händler, schließt im Mai dann eine Rechtschutzversicherung ab und im Dezember kommt es zu einem Rechtsstreit mit dem damaligen Autoverkäufer, springt hier nicht zwangsläufig die Versicherung ein. Im Zweifel gegen den Angeklagten – die Versicherung beruft sich hier auf den Verweis auf Vorvertraglichkeit und verweigert die Versicherung. Die Ursache des Rechtsstreits geht nämlich auf eine Sache, die vor dem Versicherungsabschluss geschah.
 
Weiterhin sollte man genau darauf achten, ob der potentielle Versicherer in seiner Klausel nach Vertragsabschluss eine Wartezeit vorschreibt. Versicherer wollen so verhindert, dass Kunden bewusst eine Versicherung abschließen, damit sie in Kürze nach einer rechtlichen Auseinandersetzung finanziell abgesichert sind.

veröffentlicht in Rechtsschutzversicherung

Sind Sie auch bei Brandschaden versichert?

vom 26.04.2010 10:17

Schützt uns die normale Hausratsversicherung auch vor einem Feuer oder muss tatsächlich ein Brand vorliegen? Welche Unterscheidungen machen hier die meisten Versicherungen? Definitiv gilt: Für jeden Haushalt sollte eine Hausratversicherung vorliegen. Dies gilt nicht nur für den Mieter sondern auch für den Eigentümer des Hauses.
 
Nach den Regeln zur Hausratversicherung VHB 2008 ist vorgeschrieben, dass der Brand als versicherte Gefahr gilt. Ein Feuer gliedert sich erst dann unter die Tatsache Brand, wenn es ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und in der Lage war, sich aus eigener Kraft ausbreiten konnte. Ein Brand muss immer ein Feuer sein. Ein Feuer ist versicherungsbedingt dann ein Feuer, wenn es mit einer Lichterscheinung wie einer Flamme oder einem Funken verbunden ist.

veröffentlicht in Hausratversicherung

Direkte Investitionen werden von Versicherungen vorgezogen

vom 19.04.2010 08:45

Das Angebot auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt wächst. Das Angebot an Fonds für große und kleinere Anleger steigt stetig nach oben. Deutsche Wohnimmobilien sind also bei Anlegern wieder sehr beliebt.
 
Fondsanbieter hoffen aufgrund der steigenden Beliebtheit auf lukrative Geschäfte mit institutionellen Investoren. In einem Test einer renommierten Immobilienfachzeitschrift zeigte sich, dass Versicherungen ihre Immobilien lieber direkt kaufen, als eventuell in Fonds einzusteigen.
 
Die Allianz möchte ihren Immobilienportfolio weiter ausweiten, und das nicht nur in Deutschland sondern Weltweit. In Zukunft soll die Quote zehn bis 15 Prozent ausmachen. Die Versicherung Allianz kauft beispielsweise nur in attraktiven Lagen von lukrativen Großstädten ein. Auch die Talanx Versicherung verfolgt eben diese Pläne. Der Unterschied: es geht der Talanx Versicherung mehr um Bestandsobjekte in Deutschland. Auch die AMB Generali Versicherung investiert lieber ihr Geld in Immobilien als es in Fonds anzulegen.

veröffentlicht in Immobilienversicherung

Viele Provider locken Kunden mit Sparvorteilen im April

vom 12.04.2010 13:32

Sie wollen Ihren DSL-Anbieter wechseln? Dann ist der April wohl der günstigste Zeitpunkt seit langem um den Wechsxelschritt zu vollziehen. Viele DSL-Anbieter auf dem Markt locken ihre Kunden mit vielen Wechselvorteilen. Wer unzufrieden mit seinem alten DSL-Anbieter ist oder überhaupt aufs schnelle Online sein aufspringen will, der kann im April kräftig einsparen

Der DSL-Anbieter Alice lockt Kunden, die wechseln wollen mit vielen attraktiven Angeboten. Kunden, die sich bis zum 30.04.2010 für DSL von Alice entscheinden einen Willkommensbonus von 170 Euro. Pro Monat wird der Bonus mit der monatlichen Rechnungsgutschrift in Höhe von 10 Euro verrechnet. So erhalten Kunden ihren Wunschtarif, bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten, 17 Monate günstiger.
 
Auch der Anbieter T-Home möchte von wechselwilligen Kunden profitieren. Hier erhalten Sie beim Wechseln eine Gutschrift in Höhe von 120 Euro- bei einem Online-Abschluss sogar zusätzlich einen Bonus von 50 Euro.
 
Kabel BW lässt seine Kunden zwischen einem Flugticket für zwei Personen wählen oder zwischen einer Gutschrift bis zu 150 Euro, wenn sich diese für eine Tarifart des Anbieters entscheiden. Die Online-Aktion geht noch bis Ende des Monats.

veröffentlicht in DSL Anbieter

Tierversicherung schützt Sie und Ihre Samtpfote

vom 06.04.2010 11:10

 

Nach dem kalten Winter begrüßen viele Wohnungs- und Hausbesitzer den Frühling mit einem ausgedehnten Frühjahrsputz. Hier und da wir der Keller ausgeräumt, alte Sachen ausgemistet und mit Blumen und Pflanzen jeglicher Art dem Haus und dem Grundstück ein frühlingshaften Flair verleihen. Katzenbesitzer sollten hier jedoch mit Vorsicht an den Tatendrang herangehen. Der Teufel steckt hier schon im Detail, da scharfe Putzmittel und säurehaltige Reiniger auf Putztüchern und Wischwasser den Füssen der Samtpfötchen gefährlich werden können. Experten empfehlen die Putzmittel vor den Erkundungstouren der Katzen gut zu verstecken. Wer die Putzflaschen nach dem Gebrauch sorgfältig und sicher verschließt, hilft den neugierigen Katzen die Reiniger nicht aufzuschlecken. Doch leider ist es keine Seltenheit, dass Katzen sich an ätzenden Flüssigkeiten oder giftigen Pflanzen vergiften. Hier zählt jede Minute. Sollte der Verdachte bestehen, dass sich das Haustier mit einem Haushaltsreiniger vergiftet hat, muss sofort ein Tierarzt aufgesucht werden. Damit der Tierarzt schnell handeln kann, ist es hilfreich wenn Katzenbesitzer die vermeintliche Packung der Flüssigkeit mitbringen. Die Behandlung nach einer Vergiftung ist für Katzen lebensnotwendig. Damit Katzenbesitzer auch finanziell abgesichert sind, schließen diese immer häufiger eine Tierversicherung ab. Hier unterscheidet man zwischen verschiedenen Ausformungen.
 
Eine Form der Tierversicherung für Katzenbesitzer ist eine Katzen OP Versicherung. Diese erstattet dem Besitzer die Operationskosten. Wie auch für den Zweibeiner gibt es auch für die Samtpfote eine Katzenkrankenversicherung. Hier liegt der Vorteil in dem umfangreichen Versicherungsschutz sowie in der Kostenerstattung von tierärztlichen Behandlungen und bestimmten Vorsorgemaßnahmen. Katzenbesitzer die eine Tierversicherung abgeschlossen haben, müssen mit keinen hohen Tierarztkosten mehr rechnen.

 

veröffentlicht in Tierversicherung

Kosten für Kfz-Policen steigen

vom 30.03.2010 09:15

Autofahrer müssen sich auf düstere Zeiten bei Erhalt der Kfz-Versicherungsabrechnung gefasst machen. Laut Unternehmensberatung Nafi werden die Prämien bei Neuabschlüssen der Pkw-Policen um bis zu 15 Prozent steigen. Dies ist innerhalb eines Jahres schon die zweite Erhöhung der Kosten, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
 
Die Unternehmensberatung hat die Preise von 177 neuen Angeboten zu Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko verglichen und mit 25.000 Kundenprofilen in Zusammenhang gesetzt. Anschließend haben sie einen Durchschnittspreis ermittelt, welche für den 1. Januar dieses Jahres und den 15.April 2010 verglichen haben. Bis zu 15 Prozent werden die Kosten für Haftpflichtschutz und Vollkasko steigen, bei der Kfz-Haftpflicht sind es „nur“ bis zu 10,8 Prozent.
 
Die Preissteigerungen sind aber nicht zwingend mit Geldgier gleichzusetzten. Denn viele Versicherungen haben einfach neue Pakete geschnürt, was sich dann im Preis niederschlägt. Die Versicherungsnehmer erhalten also bessere Leistungen, die sie mit einem höheren Preis zu zahlen haben.
 
In der Studie wurden allerdings nicht die absoluten Preise der Versicherungen berücksichtigt. So sind beispielsweise die HUK oder HDI immer noch zu den günstigsten Anbietern, obwohl auch sie ihre Prämien um mehr als acht Prozent anziehen.
 
Ein aktueller Vergleich kann sich also für jeden Versicherungsnehmer lohnen.

veröffentlicht in Autoversicherung

Wird die Kreditkarte bald durch Handy ersetzt?

vom 23.03.2010 11:34

Der Markt des bargeldlosen Bezahlens hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter entwickelt. Beispielsweise würde PayPal entwickelt oder auch andere Bezahlsysteme. Laut Joshua Peirez, seines Zeichens Bereichsvorstand für Produktinnovation bei Mastercard, wird die Kreditkarte bald ein anderes Erscheinungsbild einnehmen, als bisher.
 
Beispielsweise könnte bald das Handy zur neuen Kreditkarte werden. Nokia und die Citibank haben in Indien bereits erfolgreiche Tests auf diesem Gebiet durchgeführt. Perez erklärte, dass auch mit weiteren großen Mobilfunkherstellern diesbezüglich schon Kontakt aufgenommen worden sei. Er betonte, dass nicht nur Handys für diesen Zweck geeignet seien – auch andere Geräte könne man einsetzen.
 
Umsätze der Kreditkarte können auch bald mit dem Handy kontrolliert werden. Mastercard führt bald die Möglichkeit ein, bei jedem Kartenumsatz eine SMS an das eigene Handy zu senden – so ist ungewollter Missbrauch ausgeschlossen beziehungsweise könnte er im Fall der Fälle schnell erkannt werden.

veröffentlicht in Kreditkarten

Sedo - Domains kaufen und verkaufen das Projekt vergleicher.de steht zum Verkauf Besucherstatistiken von vergleicher.de etracker® Web-Controlling statt Logfile-Analyse