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Autoversicherung

Die Grundausstattung eines jeden Autofahrers enthält neben einem Auto zum Fahren auch die dazu gehörige Versicherung. Denn wie oft geschehen im täglichen Straßenverkehr Unfälle?

Man muss  nicht einmal selbst die Schuld an einer Kollision oder ähnlichem tragen, es reicht, wenn man einfach irgendwie darin verwickelt ist. Hat man dann keine Versicherung, kann die ganze Angelegenheit ziemlich teuer werden. Wer möchte das denn schon?

Jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, sein Auto oder Kraftfahrzeug im Allgemeinen zu versichern.

Allerdings gibt es nur eine Autoversicherung, darunter werden verschiedene Versicherungen verstanden, aus denen die Autofahrer die geeignetsten wählen können,  die für alle gleichermaßen gelten. In diese Palette gehört auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland einzige Pflichtversicherung rund ums Auto. Damit sollen die Schadensersatzansprüche eines Dritten in Bezug auf das eigene Fahrzeug beglichen werden.

Diese kommt vor allem bei Unfällen und Schäden am Kfz zum Einsatz. Die Versicherung übernimmt die Kosten für eine Reparatur und die daraus entstehenden Folgen, wie z. B. die Notwendigkeit

eines Mietautos. Allerdings steigen und sinken die Beiträge mit der Zeit, in der ein Fahrer unfallfrei bleibt. Nach einer Inanspruchnahme der Versicherung steigen die Beiträge, je länger ein Fahrer jedoch ohne Unfall bleibt, desto geringer werden diese Gebühren mit der Zeit.

Andere Assekuranzen, wie eine Versicherung ebenfalls genannt wird, sind die Kasko-, die Insassenunfall- und die Verkehrsrecht-schutzversicherung sowie der Schutzbrief. Bei der Kaskoversicherung geht es um die Kostenabdeckung bei Schäden am Kraftfahrzeug des Versicherten.

Die Kaskoversicherung kann bei der Zerstörung, Beschädigung sowie beim Verlust des Fahrzeuges in Anspruch genommen werden. Es kann zwischen einer Voll- und einer Teilkasko differenziert werden.

Die Unterschiede liegen in der Abdeckung der Schäden, über die einzelnen Inhalte kann man sich bei der jeweiligen Versicherung informieren.

Der Schutzbrief gewährleistet dem Versicherten bei Pannen, bei Unfällen oder einem Diebstahl Hilfe durch die Versicherung. Zudem ist auch die eigene Person mit inbegriffen, auch wenn man ohne sein Auto reist.

In die Insassenunfallversicherung sind alle bei einem Unfall im Auto befindlichen Personen integriert. Für Schäden, die mitfahrende Personen erleiden und eventuelle Folgekosten kommt der Versicherer auf.

Und zu guter Letzt die Rechtsschutzversicherung, sie deckt die Kosten eines Rechtsstreites ab, der in Folge eines Unfalles auf die Versicherungsnehmer zukommen kann.

Für welche Autoversicherung man sich entscheidet, liegt im eigenen Ermessen. Alle bieten einen individuellen Schutz und müssen deshalb sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Bei Fragen zu den einzelnen Möglichkeiten und den Tarifen stehen einem die Versicherungen gern zur Verfügung.

Autoversicherung - News

Navigationsgerät versichern

vom 07.06.2010 15:43

Nach dem Einbruch ins Auto kommt die Ernüchterung, das mobile Navigationsgerät war nicht versichert. Im Gegensatz zum fest installierten Navigationsgerät, das in aller Regel durch die Kaskoversicherung abgesichert ist, sind mobile oder nachträglich fest installierte Navigationsgeräte meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Generell sind am Fahrzeug befestigte oder im Kofferraum verschlossene Teile Unter der Voraussetzung, dass im Kofferraum befindliche und eingeschlossene sowie am Fahrzeug befestigte Teile zur serienmäßigen Ausstattung gehören, sind diese durch die Kfz-Kaskoversicherung gegen Diebstahl versichert. Es ist ratsam die bestehende Versicherung auf die jeweiligen Klauseln zu prüfen und diese eventuell nachträglich hinzuzufügen.
 

Kosten für Kfz-Policen steigen

vom 30.03.2010 09:15

Autofahrer müssen sich auf düstere Zeiten bei Erhalt der Kfz-Versicherungsabrechnung gefasst machen. Laut Unternehmensberatung Nafi werden die Prämien bei Neuabschlüssen der Pkw-Policen um bis zu 15 Prozent steigen. Dies ist innerhalb eines Jahres schon die zweite Erhöhung der Kosten, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
 
Die Unternehmensberatung hat die Preise von 177 neuen Angeboten zu Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko verglichen und mit 25.000 Kundenprofilen in Zusammenhang gesetzt. Anschließend haben sie einen Durchschnittspreis ermittelt, welche für den 1. Januar dieses Jahres und den 15.April 2010 verglichen haben. Bis zu 15 Prozent werden die Kosten für Haftpflichtschutz und Vollkasko steigen, bei der Kfz-Haftpflicht sind es „nur“ bis zu 10,8 Prozent.
 
Die Preissteigerungen sind aber nicht zwingend mit Geldgier gleichzusetzten. Denn viele Versicherungen haben einfach neue Pakete geschnürt, was sich dann im Preis niederschlägt. Die Versicherungsnehmer erhalten also bessere Leistungen, die sie mit einem höheren Preis zu zahlen haben.
 
In der Studie wurden allerdings nicht die absoluten Preise der Versicherungen berücksichtigt. So sind beispielsweise die HUK oder HDI immer noch zu den günstigsten Anbietern, obwohl auch sie ihre Prämien um mehr als acht Prozent anziehen.
 
Ein aktueller Vergleich kann sich also für jeden Versicherungsnehmer lohnen.

Vorsicht bei Versicherungswechsel!

vom 29.05.2009 13:53

Wer ein neues Auto bestellt hat und von der Abwrackprämie profitieren will, kann seine bestehende Autoversicherung kündigen und bekommt sein Guthaben ausgezahlt. Viele Versicherungsunternehmen werben daher um die Gunst neuer Kunden, aber wer künftig Kosten einsparen will, sollte die Angebote und Rabatte der einzelnen Anbieter sorgfältig vergleichen! Die SF-Klasse findet man mithilfe der letzten Beitragsrechnung heraus. Die Daten des neuen Wagens entschieden maßgeblich über die Höhe der neuen Versicherung- die Daten erfährt man über das Autohaus.
 
Dabei sollte man auch den Versicherer auch nach der so genannten Neuwertentschädigung fragen. Darunter versteht man die Garantie, dass man nach einem Unfall mit Totalschaden den Neupreis zurückbekommt. Manche Anbieter zahlen ihn nur bis max. sechs Monate nach Vertragsabschluss, besser wäre aber eine Frist von 18 oder sogar 24 Monaten.

Gesetzliche Kündigungspflicht endet Ende November

vom 01.10.2008 12:00

Wer seine KFZ-Versicherung wechseln möchte, sollte sich beeilen, denn die gesetzliche Kündigungspflicht endet am 30.11.2008! Später kann nur noch im Schadensfall oder bei Tariferhöhung gewechselt werden. Dementsprechend stark buhlen zur Zeit die verschiedenen Versicherungsgesellschaften um neue Kunden, viele Menschen vergleichen jetzt die Konditionen ihrer bisherigen Autoversicherung mit den Angeboten der Konkurrenz um dieselbe oder eine bessere Leistung woanders günstiger zu erhalten. So ein Versicherungs-Check lässt sich auch ganz einfach auf unserer Homepage vornehmen. Wir benötigen lediglich einige Angaben zu Ihrem Fahrzeug sowie der Versicherung selbst, und erstellen Ihnen anschließend innerhalb weniger Sekunden ein passendes Angebot.

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