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Debit- /Guthabenkarten

Unter einer Debitkarte versteht man eine Geldkarte, deren Nutzung eine sofortige Belastung des Kontos zur Folge hat.

In Deutschland zählen die Maestro- Karte und die Visa- Electron zu den bekanntesten Chipkarten dieser Art. Da sie nicht überzogen werden können, sind sie auch keine Kreditkarten in dem Sinne. Sie unterscheiden sich hierzulande äußerlich kaum von den echten Kreditkarten.

In den USA und Großbritannien sind sie dagegen mit einem Aufdruck „Debit“ gekennzeichnet und können wie richtige Kreditkarten verwendet und überzogen werden. Dort wird nicht zwischen Debitkarten und anderen Chipkarten unterschieden.

Guthabenkarten sind auch unter dem Namen Prepaidkarten bekannt. Sie werden an Menschen herausgegeben, die kein geregeltes Einkommen haben.

Diese Karten müssen erst aufgeladen werden, ehe sie zur Zahlung verwendet werden können. Inhaber einer solchen Karte haben in der Regel keinen Anspruch auf einen Kredit.

Die bekanntesten Guthabenkarten sind solche, die für Prepaidhandys verwendet werden, PayCashCards zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen im Internet und Kantinenkarten, mit denen das Essen in der Betriebskantine bezahlt wird.

Aufladen kann man Prepaidkarten an entsprechenden Kundenterminals,  Bankautomaten, in Tankstellen oder am Kiosk. Darüber hinaus sind Überweisungen an den Anbieter, Barzahlungen an den Kunden oder Rubbelkarten üblich. Diese werden käuflich erworben und enthalten eine Ziffernkombination, die freizurubbeln ist. Gibt man den Code dann beispielsweise in das Handy ein, wird ein neues Guthaben zur Verfügung gestellt.

Diese Karten haben den Vorteil, dass sie dem Nutzer die volle Kostenkontrolle gewähren und keine Gefahr besteht, in die Miesen zu rutschen.

Das Guthaben verfällt in der Regel nicht, auch wenn die Nutzungsfrist überschritten oder vorzeitig beendet wurde, kann der Kunde das Restguthaben zurückverlangen.

Der Anbieter ist allerdings berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Es ist daher immer ratsam das Guthaben vollständig zu verbrauchen, ehe man eine solche Karte kündigt oder ihre Nutzung beendet.

Debit- /Guthabenkarten - News

O2-Tochter Fonic will künftig Kundendaten analysieren

vom 19.10.2009 16:28

Der Mobildiscounter Fonic und Tochtergesellschaft des Netzbetreibers O2 will künftig auf Wunsch seiner Kunden deren Telefonierverhalten und Datennutzung über einen Surf-Stick beobachten. Dieser “Aufladeberater” analysiert die Telefonkosten sechs Monate lang mit dem Aufladeverhalten des Kunden und schickt ihm das Ergebnis dann per Mail. Je nach Resultat der Datenanalyse empfiehlt Fonic dem Kunden dann, den monatlichen Betrag seiner Debit-/Guthabenkarten zu erhöhen oder zu senken. Das Fonic-Guthaben kann entweder manuell per Guthabenkarte oder automatisch durch einen individuell festgelegten Betrag von 10, 20 oder 30 Euro aufgestockt werden.
 
Der Aufladeberater überprüft bei seiner Beobachtung des Kunden über mehrere Monate hinweg, ob der regelmäßig eingezahlte Betrag optimal ist. Mit diesem Service will Fonic für mehr Transparenz beim Telefonierverhalten und den damit verbundenen Kosten sorgen, und die Kunden sammeln dank der Beratung weniger Guthaben an, wenn sie ihr Handy wenig nutzen bzw. müssen als Vieltelefonierer seltener nachladen. Wenn Verbrauch und Guthaben bei einem geprüften Kunden ausgeglichen sind, bekommt er übrigens keine Nachricht von Fonic um sein Aufladeverhalten zu ändern. Derzeit telefonieren Fonic-User für neun Cent in alle Mobilfunknetze sowie ins deutsche Festnetz und können auch für neun Cent SMS-Nachrichten verschicken. Die Datenübertragung kostet 24 Cent pro MByte, und für die Ladekarte sind einmalig 9,95 Euro zu zahlen.

Was man beim Online-Shopping beachten sollte

vom 29.12.2008 17:29

Der Einkauf übers Internet bietet viele Vorteile- keine nervige Parkplatzsuche, kein Warten in der Kassenschlange, keine unfreundlichen Verkäufer oder anderen Kunden. Er birgt aber auch Gefahren, da man oft nicht weiß, was der Anbieter mit den gewonnenen Daten macht. Vor allem beim Bezahlen fühlen sich viele Kunden daher unwohl. Ein knappes Viertel der Deutschen kauft regelmäßig im world wide web ein, der Rest erledigt Einkäufe aus Angst vor Betrug oder Datenmissbrauch nach wie vor lieber im Geschäft.

Einige Anbieter stellen daher spezielle Internetsysteme zum Bezahlen bereit um den Kunden die Angst zu nehmen. Marktführer ist derzeit die Ebay-Tochter PayPal, wo sich jeder Kunde einmalig registrieren und ein Konto einrichten lässt. Über sein normales Girokonto lädt er das Shopping-Konto auf und bezahlt Ebay-Einkäufe. Die Kundendaten bleiben bei PayPal.

Die gängigsten Zahlverfahren im Internet:

Viele Internet-Shopper zahlen mittels Lastschrift und lassen den Händler den entsprechenden Betrag einfach abziehen. Der Kunde kann sein Geld anschließend über einige Wochen und ohne Angabe von Gründen über seine Bank zurückholen. Bei Unzufriedenheit mit der Ware ist dieses Verfahren ein gutes Druckmittel, dennoch ist das Bezahlen per Lastschrift nicht ungefährlich, weil man persönliche Daten preisgeben muss.

Die Online-Überweisung ist heutzutage fast immer problemlos möglich, dauert aber mit 2-3 Werktagen relativ lange. Einige Anbieter und Onlineportale machen daher eine Sofortüberweisung im Online-Banking möglich, bei der unmittelbar nach Erteilung des Überweisungsauftrags eine Bestätigung an den Empfänger geschickt wird. Dabei müssen allerdings PIN und TAN in bankenfremde Formulare eingegeben werden, was auch wieder Betrüger und Hacker auf den Plan rufen kann.

Vergleichsweise ungefährlich sind da Guthabenkarten, die man an Tankstellen erwerben kann. Sie wird über eine individuelle PIN-Nummer aktiviert und enthält einen Fixbetrag. Dieser kann bei Online-Shops ausgegeben werden, wenn das Guthaben allerdings verbraucht ist, ist auch erst mal Schluss mit Shoppen! Diese Zahlungsvariante ist absolut anonym und sicher, da keine persönlichen Daten weitergegeben werden. Der Finanzdienstleister WireCard bietet eine Guthabenkarte im Internet an, die über das Girokonto aufgeladen wird und breite Akzeptanz findet. Für das Aufladen wird allerdings eine Gebühr fällig.

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