In Deutschland existiert ein stark verzweigtes Sozialversicherungssystem. In dieses Netz ist jeder Bürger, egal ob er privat oder gesetzlich versichert ist, integriert.
Für den Eintritt in die private Krankenversicherung ist allerdings die Erfüllung einiger Kriterien notwendig. Erfüllen die betreffenden Personen die Voraussetzungen für eine private Versicherung nicht, müssen sie sich eine gesetzliche Krankenversicherung suchen.
Jeder hat das Recht, in eine Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Bei der gesetzlichen Versicherung ist die Aufnahme jedoch nicht an soziale Faktoren wie das Alter oder den sozialen Status gebunden.
Die Aufgabe der gesetzlichen Versicherung besteht darin, den Gesundheitszustand der Mitglieder zu erhalten, diesen wiederherzustellen oder gegebenenfalls zu verbessern. Auf diese Versorgung haben alle Versicherten Anspruch.
Der Leistungsanspruch ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Nach diesem müssen die Leistungen angemessen, zweckmäßig und ausreichend sein. Sie dürfen das Maß des Erforderlichen nicht übersteigen. Der jeweiligen Krankenkasse steht es jedoch frei, Mehrleistungen zu erbringen.
In erster Linie geht es demnach um den Gesundheitszustand der Mitglieder. Es kann zwischen verschiedenen Versicherungsformen unterschieden werden.
Zum Einen besteht die Möglichkeit, sich pflichtgemäß zu versichern. In dieser Kategorie sind alle Versicherten aufgeführt, die in der gesetzlichen Versicherung Mitglied sind und dort nur einen eingeschränkten Anspruch auf das Ausscheiden haben.
Zum Anderen gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Sind Menschen aus einer Pflicht- oder Familienversicherung ausgeschieden, dann können sie sich freiwillig versichern.
Als weitere Option besteht die Familienversicherung. Darin integriert sind die jeweiligen Ehepartner sowie die Kinder der Versicherten. Eine gesetzliche Krankenversicherung umfasst verschiedene Leistungen, die in einem Leistungskatalog angeben werden.
In dem Katalog enthalten sind Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, zur Früherkennung von Erkrankungen sowie zur Behandlung von Krankheiten. Ebenfalls angeführt sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Allerdings müssen diese Handhabungen finanziert werden.
Im Allgemeinen finanziert sich eine gesetzliche Krankenkasse aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Den Großteil der Erträge machen dabei die Abgaben der Arbeitnehmer und –geber aus, die sich die Kosten auf gleichem Niveau teilen. Die Höhe der Beiträge wird dabei grob festgelegt.
Die Versicherungsunternehmen verfügen lediglich über einen gewissen Spielraum, in welchem die Kosten variieren können. Den Versicherungsnehmern steht es offen, für welchen Versicherer sie sich entscheiden.
Gesetzliche Krankenversicherung - News
Gesetzliche Krankenkassen sollen Diamorphinbehandlungen übernehmen
vom 11.06.2009 15:34
Gleicher Krankenkassenbeitrag für Alle
vom 01.10.2008 12:00
Ab dem 01. Januar 2009 beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung 15,5%, wobei der Arbeitnehmer 0,9% aus eigener Tasche bezahlen muss. Die verbleibenden 14,6% teilt er sich mit dem Arbeitgeber. Durch den Gesundheitsfond zahlen erstmalig alle gesetzlich Versicherten einen einheitlichen Kassenbeitrag. Diese Gelder fließen in den Fond und werden von dort aus an die Krankenkassen verteilt. Ab Mitte November sollen sie über ihr Budget zur Versorgung ihrer Versicherten im nächsten Jahr informiert werden. Wie effektiv das Projekt Gesundheitsfond arbeitet, wird sich 2009 zeigen.


