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Haftpflichtversicherung

Jeder kennt das: man ist irgendwo zu Besuch und schon passiert einem das Missgeschick. Etwas fällt herunter und geht kaputt. Doch wer soll nun für den Schaden haften?

Um genau diesem Fall vorzubeugen, bieten Versicherungsgesellschaften die Haftpflicht-versicherung an.  In dieser ist der Schutz vor Schadensersatzansprüchen integriert, die in Folge des Schadens eines Dritten gestellt werden können.

Ein Anspruch besteht dann, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, dies wird als deliktische Handlung bezeichnet, oder wenn er oder sie sich gefahrfördernd verhalten hat.

Das heißt, verhält sich ein Versicherungsnehmer auf diese Art und Weise und verursacht dadurch einen Schaden, greift die Haftpflichtversicherung und reguliert diesen.

Privathaftpflicht Vergleich
Tarifauswahl
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Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Tarifgruppe
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Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
Alter (volle Jahre)
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Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
Ausfalldeckung
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Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
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Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern?
(kein Kampfhund!)

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Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Rabattrelevante Angaben
Selbstbeteiligung
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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Laufzeit
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Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung?
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Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.

ein Service von versicherung.net

Allerdings steht es den Menschen frei, eine solche Versicherung abzuschließen. Ihr Name führt oft zu der Annahme, sie sei Pflicht und jeder müsse sich in dieser Form versichern, ist die Versicherung gegen Schadensersatzforderungen Dritter ist freiwillig.

Zudem gibt es nicht nur eine Haftpflicht-versicherungsart. Es kann zwischen unterschiedlichen Typen unterschieden werden, u.a. zwischen der Privathaftpflicht und der Berufshaftpflicht.

In den privaten Bereich gehören z.B. die KFZ-Haftpflicht oder die Tierhalterhaftpflicht. Die berufliche Variante bezieht sich hingegen auf die Art der beruflichen Tätigkeit, z.B. als Arzt.

Eine solche Versicherung wird in den meisten Fällen auf ein bis zwei Jahre befristet abgeschlossen, allerdings verlängert sich das Versicherungs-verhältnis automatisch, wenn keine fristgemäße Kündigung erfolgt.

Es steht beiden Seiten frei, nach einem beglichenen Schadensfall oder auch nach der Ablehnung der Begleichung das Versicherungsverhältnis zu beenden.
Über die genauen Konditionen müssen sich die Versicherungsnehmer jedoch bei dem jeweiligen Versicherer erkundigen. Eine weitere Kündigungsoption steht den Versicherten bei Beitragserhöhungen offen. Es handelt sich dabei um ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wie hoch die Summe der Beitragszahlungen ausfällt, setzt sich aus den jeweils in der Versicherungspolice enthaltenen Posten zusammen.

In den meisten Fällen sind bestimmte Posten ausgenommen, dazu gehören u.a. die Haftung bei vorsätzlich herbeigeführten Beschädigungen, bei Schäden an Sachen, die einem Dritten nicht gehören oder auch Mängeln an Sachen von Menschen, die im gleichen Haushalt leben.

Eine genaue Auflistung der Ausschlüsse findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Ob sich eine solche Versicherung lohnt, muss demnach jeder für sich selber entscheiden.

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