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Haftpflichtversicherung

Jeder kennt das: man ist irgendwo zu Besuch und schon passiert einem das Missgeschick. Etwas fällt herunter und geht kaputt. Doch wer soll nun für den Schaden haften?

Um genau diesem Fall vorzubeugen, bieten Versicherungsgesellschaften die Haftpflicht-versicherung an.  In dieser ist der Schutz vor Schadensersatzansprüchen integriert, die in Folge des Schadens eines Dritten gestellt werden können.

Ein Anspruch besteht dann, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, dies wird als deliktische Handlung bezeichnet, oder wenn er oder sie sich gefahrfördernd verhalten hat.

Das heißt, verhält sich ein Versicherungsnehmer auf diese Art und Weise und verursacht dadurch einen Schaden, greift die Haftpflichtversicherung und reguliert diesen.

Privathaftpflicht Vergleich
Tarifauswahl
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Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Tarifgruppe
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Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
Alter (volle Jahre)
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Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
Selbstbeteiligung
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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Ausfalldeckung
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Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
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Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern ? (kein Kampfhund!)
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Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Laufzeit
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Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung
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Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

ein Service von versicherung.net

Allerdings steht es den Menschen frei, eine solche Versicherung abzuschließen. Ihr Name führt oft zu der Annahme, sie sei Pflicht und jeder müsse sich in dieser Form versichern, ist die Versicherung gegen Schadensersatzforderungen Dritter ist freiwillig.

Zudem gibt es nicht nur eine Haftpflicht-versicherungsart. Es kann zwischen unterschiedlichen Typen unterschieden werden, u.a. zwischen der Privathaftpflicht und der Berufshaftpflicht.

In den privaten Bereich gehören z.B. die KFZ-Haftpflicht oder die Tierhalterhaftpflicht. Die berufliche Variante bezieht sich hingegen auf die Art der beruflichen Tätigkeit, z.B. als Arzt.

Eine solche Versicherung wird in den meisten Fällen auf ein bis zwei Jahre befristet abgeschlossen, allerdings verlängert sich das Versicherungs-verhältnis automatisch, wenn keine fristgemäße Kündigung erfolgt.

Es steht beiden Seiten frei, nach einem beglichenen Schadensfall oder auch nach der Ablehnung der Begleichung das Versicherungsverhältnis zu beenden.
Über die genauen Konditionen müssen sich die Versicherungsnehmer jedoch bei dem jeweiligen Versicherer erkundigen. Eine weitere Kündigungsoption steht den Versicherten bei Beitragserhöhungen offen. Es handelt sich dabei um ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wie hoch die Summe der Beitragszahlungen ausfällt, setzt sich aus den jeweils in der Versicherungspolice enthaltenen Posten zusammen.

In den meisten Fällen sind bestimmte Posten ausgenommen, dazu gehören u.a. die Haftung bei vorsätzlich herbeigeführten Beschädigungen, bei Schäden an Sachen, die einem Dritten nicht gehören oder auch Mängeln an Sachen von Menschen, die im gleichen Haushalt leben.

Eine genaue Auflistung der Ausschlüsse findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherers. Ob sich eine solche Versicherung lohnt, muss demnach jeder für sich selber entscheiden.

Haftpflichtversicherung - News

Wann haften Eltern für ihre Kinder?

vom 14.07.2010 10:57

 

Die Kinder kommen vom Spielen nach Hause und beichten, dass sie einen Ball durch Nachbars Fenster geschossen haben. Oder sie sind mit dem Fahrrad zu dicht an einem Auto vorbeigefahren und haben dabei den Lack zerkratzt. Vielleicht haben sie auch bei Freunden ihren Kirschsaft auf dem neuen hellen Wohnzimmerteppich verschüttet. Welche Eltern kennen solche unangenehmen Situationen nicht? Ist der Schaden erst einmal angerichtet, muss er auch behoben werden. Doch in welchen Fällen müssen Eltern bzw. deren Versicherungen für den Schaden aufkommen?
 

Alter und Aufsichtspflicht sind ausschlaggebend

 
Vom Gesetzgeber wurden klare Regelungen bezüglich des Alters der Kinder getroffen.  Kinder unter sieben Jahren sind nicht deliktfähig und somit auch nicht für Schäden haftbar zu machen, die sie verursacht haben. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um einen kleinen Schaden oder um einen schweren Verkehrsunfall handelt. In diesen Fällen sind weder die Eltern noch deren Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Der Deliktschutz im Verkehrsbereich ist bei Kindern sogar bis zum 10. Lebensjahr gegeben.
Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern verletzt, muss die Haftpflichtversicherung für die verursachten Schäden aufkommen. Wann die Eltern diese Pflicht verletzt haben, ist vom Gesetzgeber nicht geregelt. Es ist vom geistigen Entwicklungsstand und vom Alter des Kindes abhängig, ab wann es allein zu Hause oder auf der Straße spielen darf. Diese Entscheidung obliegt allein den Eltern. „In der Mehrzahl der Fälle urteilen die Unternehmen, dass der Versicherungsnehmer seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat“ erklärte Thorsten Rudnik (Bund der Versicherten Hamburg). Kommt der Haftpflichtversicherer zu dem Schluss, dass keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, muss der Geschädigte seinen Schaden selbst beheben.
 
Kann nachgewiesen werden, dass ein Kind über sieben Jahre vorsätzlich Schäden verursacht hat und sich auch bewusst über die Tragweite seiner Handlung war, muss das Kind bzw. dessen Eltern selbst für den entstandenen Schaden aufkommen. Das kann zum Beispiel das absichtliche Zerstören von Fensterscheiben oder das beschmieren von Wänden sein.
 

Ehrlich währt am Längsten

 
„Die meisten beteuern bei der Schadenmeldung, dass sie die ganze Zeit geschaut haben und dass der Schaden genau dann passiert ist, als sie eine Minute weggesehen haben“, sagte Rudnik. Auch wenn es für die Eltern sehr unschön ist, zugeben zu müssen der Aufsichtspflicht nicht vollständig nachgekommen zu sein, hier ist Ehrlichkeit wichtig. Denn wie bereits erläutert, leistet die Haftpflichtversicherung nur Schadenersatz wenn die Eltern das Kind nicht ausreichend beaufsichtigt haben.
 

Zusatzversicherungen abschließen

 
Wollen Eltern auf Nummer sicher gehen wollen, bieten einige Versicherer Zusatzvereinbarungen an. Über diese werden Kinder unter sieben Jahren über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. „Meist ist die Versicherungssumme aber auf 3000 bis 5000 Euro limitiert“ erklärte Thorsten Rudnik.

 

Private Haftpflicht bei Kinderparties!

vom 26.06.2009 09:38

Wenn die Kleinen z.B. ihren Geburtstag feiern, freuen sie sich in der Regel schon Wochen vorher darauf; für die Eltern ist das jedoch meist eine richtige Zitterpartie. Wenn Kinder lärmen und toben, kann es schnell zu Unfällen kommen, oder es geht etwas zu Bruch. Eine private Haftpflichtversicherung ist dann für die einladenden Eltern besonders wichtig!
 
Sie übernehmen in der Zeit wo die fremden Kinder bei ihnen sind die Verantwortung, so Knut Höra als Fachanwalt für Versicherungsrecht. Beim Feiern von Kindern ist daher einiges zu beachten: Wenn etwas passiert, tritt in der Regel die Versicherung ein, aber wer wann was bezahlt hängt maßgeblich von Alter und Entwicklung des Kindes sowie der Situation und den Gegebenheiten in Haus und Garten ab. Wenn beispielsweise der Freund des Geburtstagskindes einen Ball durch Nachbars Fensterscheibe schießt, ist zu klären ob die Eltern vielleicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dabei gilt; je älter das Kind desto weniger müssen die Eltern Acht geben.
 
So können Kinder unter oder an sieben Jahren durchaus einmal kurz allein gelassen werden, wenn die Eltern kurz in die Küche gehen, erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe “Finanztest”. Anders sei der Fall, wenn man die Kinder über Stunden allein lasse, und wenn sie gerade völlig ausgelassen seien, sollte man sie auch so oft wie möglich im Auge haben wie Peter Schimikowski, Professor vom Institut für Versicherungswesen der Fachhochschule in Köln, betont. Wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht ungenügend nachgekommen sind, zahlt die private Haftpflichtversicherung in der Regel, solange dies fahrlässig geschehen ist. Bei einem vorsätzlichen Alleinlassen der Kinder zahlt sie nicht!
 
Schießt das Kind den Ball durch die Fensterscheibe obwohl es beaufsichtigt wird, muss es möglicherweise selbst für den Schaden geradestehen. Kinder unter sieben Jahren sind allerdings nicht deliktfähig und können auch nicht haften. Dann hätte der Nachbar Pech, weil keiner für den Schaden aufkommen muss. Neuere Versicherungen enthalten Schimikowski zufolge aber auch oft eine Deliktunfähigkeitsklausel. Gegen Aufpreis zahlen die Versicherungen dann im Falle einer kaputten Fensterscheibe durch ein kleines Kind, das nicht selbst haften kann und wenn weder eine andere Versicherung einspringen kann, noch die Versicherten für den Schaden aufkommen wollen.
 
Kinder über sieben Jahre sind bedingt deliktfähig, und es hängt von seiner Einsicht ab, ob es haften muss. Wenn ein Zehnjähriger beispielsweise eine Scheune in Brand steckt, weiß er meist, dass es verboten ist und muss unter Umständen die Verantwortung dafür übernehmen. Wird der Kindergeburtstag ins Schwimmbad verlegt, müssen die Gastgebereltern die Kinder ebenfalls bestmöglich beaufsichtigen. Werden die Kinder anschließend nach Hause gefahren, muss jedes Kind angeschnallt sein. Falls dann etwas passiert, tritt die Kraftfahrzeugversicherung in Kraft.

Fahrsicherheit geht vor

vom 01.10.2008 12:00

Fahranfänger und Wiedereinsteiger können aufatmen! Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift auch bei Unfällen während eines Fahrtrainings. Diese Lehrgänge sollen dem Autofahrer helfen, seinen PKW in Gefahrensituationen besser zu beherrschen. Ziel ist es dabei, ein schnelles und außer Kontrolle geratenes Auto möglichst schadensfrei zum Stillstand zu bringen. Kommt es dabei zu einem Unfall, müssen die Versicherungen aller Beteiligten die Kosten gemeinsam tragen.

Anders liegt der Fall bei selbst durchgeführten Bastelarbeiten am PKW. Ist dieses Fahrzeug nicht zugelassen, muss eine private Haftpflichtversicherung auch nicht für Schäden aufkommen, die bei mangelhaften Reparaturen entstehen. Die Versicherung kann das Geld vorstrecken und später zurückverlangen. Verschönerungs-und Wartungsarbeiten auf eigene Faust sind also mit Vorsicht zu genießen, wenn das Auto nicht versichert ist! Darüber hinaus sind meist nicht alle möglichen Schäden in einer bestehenden Versicherung aufgeführt. Die Reparatur in einer Werkstatt kann zwar teuer werden, erspart einem aber im Zweifelsfall viel Ärger!

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