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Ärger mit Rechtsschutzversicherungen
vom 21.06.2011
Im Ernstfall verweigern Rechtsschutzversicherer im Arbeitsrecht oft die Leistung – von wegen Anwalts Liebling. Das ‚Handelsblatt‘ berichtete heute darüber, wann Versicherte auf den Kosten sitzen bleiben und wie man sich gegen diesen Fall absichern kann. Im aktuellen Fall wollte sich Hanna B. außergerichtlich einigen – doch da dies weitere Kosten verursachte, zahlte die Versicherung nicht.
Versicherungsschutz entfällt bei Verhandlungen
Hanna B. machte nach ihrem Studium alles richtig. Sie wurde festangestellt und kam in das Programm für Nachwuchsführungskräfte. Als sie beobachtete dass in Ihrer Abteilung viele Kündigungen stattfanden, schloss sie eine Rechtsschutzversicherung ab. Sie sah sich vorsorglich nach einer anderen Stelle um und aktivierte einige Kontakte. Sie sah mehr Sinn darin, sich außergerichtlich zu einigen statt Kündigungsschutzklage einzureichen und beauftragte einen Anwalt. Doch der Deckungsschutz wurde von der Versicherung versagt und so entfiel auch die Kostenübernahme, weil die Arbeitnehmerin drei Wochen für eine Klage Zeit gehabt hat und verhandeln innerhalb der Frist weitere Kosten auslöse.
Ärger mit Rechtsschutzversicherung vorprogrammiert
Die Zahl der Arbeitsprozesse steigt im Zuge der Finanzkriese bundesweit an – die Leistungen der deutschen Rechtsschutzversicherer lagen allein im Jahr 2010 bei rund 2,3 Milliarden Euro. Davon liegen 35 Prozent im Bereich Arbeitsrecht und die meisten der Klagen enden mit einem Vergleich: Beide Parteien einigen sich auf die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Zahlung einer Abfindung. Dennoch kostet jeder fünfte Arbeitsrechtsschutzfall im Jahr 2009 nach Berechnungen des GDV mehr als 2000 Euro. Die Rechtsschutzversicherung springt dennoch in vielen Fällen nicht ein. Im Sommer 2010 hat die Verbraucherzentrale Hamburg darum zahlreiche Anbieter abgemahnt und verklagt. „Wenn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, gibt es immer wieder Ärger bei der Bezahlung“, wie Christoph Abeln, Partner der Kanzlei Abeln Rechtsanwaltschaft mbH mit Sitz in Berlin und Frankfurt eröffnete. Dies sei Mandanten oft schwer zu vermitteln. „Die Korrespondenz mit den Versicherern, um eine Deckungszusage zu erhalten ist oft äußerst aufwändig“, wie Alexander Haasler, Fachanwalt des Hauses für Arbeitsrecht ergänzte. Wenn der Versicherer die Zahlung verweigert, beleibt dem Kunden nicht anderes übrig als gegen die eigene Gesellschaft vorzugehen. Doch der Rechtsschutzversicherer zahlt keine Prozesse gegen sich selbst, wodurch der Kunde das Risiko allein trägt.
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