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Bei Betrug darf private Krankenversicherung kündigen
vom 28.06.2011
Wie aus einem Artikel der Fachzeitschrift ‚recht und schaden‘ hervorgeht, die sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle beruft, hervorgeht, darf eine private Krankenversicherung bei einem Betrugsfall den Versicherungsvertrag fristlos kündigen. In dem speziellen Fall ging es um Abrechnungsbetrug. Ein derartiges Kündigungsrecht ist nur ausgeschlossen, wenn es sich nicht um Fälle schwerwiegender Vertragsverstöße handelt.
Polizeibeamter hatte geklagt
Vor dem Oberlandesgericht Celle wurde die Klage eines pensionierten Polizeibeamten verhandelt. Dieser hatte Abrechnungen über Medikamente in Höhe von rund 3.800 Euro bei der Krankenkasse eingereicht. Allerdings hatte er die Arzneimittel nie bezogen. Als die Krankenversicherung dahinter kam, erfolgte die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses, welche von dem OLG als gerechtfertigt angesehen wurde. Bei Bagatellverstößen oder auch Beitragsrückständen sei eine fristlose Kündigung nicht möglich. Das OLG argumentierte weiter, dass es allerdings auch nicht gerechtfertigt sei, in einem derartigen Betrugsversuch die Krankenversicherung ohne Schutz zu lassen.
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