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Berufsunfähigkeitsversicherung behalten
vom 01.07.2011
Bei finanziellen Engpässen gilt der erste Gedanke fast immer dem Einsparen der laufenden Kosten. Vor allem bestehende Versicherungsverträge kommen dann auf den Prüfstand. Doch nicht immer empfiehlt es sich, eine Versicherung zu kündigen. Vor allem bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sowie beim Invalidenschutz sollte dieser Drang jedoch überdacht werden. Denn oftmals entstehen Probleme bei dem Versuch, eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden.
Mit dem Alter wachsen die Schwierigkeiten
Verbraucher, die versuchen, finanzielle Engpässe mit Hilfe der Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung zu überbrücken, sind schlecht beraten. Denn ist diese einmal gekündigt, kann das Finden und Abschließen einer neuen Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt durchaus schwer werden. Denn mit dem steigenden Alter nehmen die körperlichen Beschwerden zu. Hingegen verkürzt sich der Zeitraum, in welchem noch in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingezahlt werden kann, weshalb die Beiträge deutlich steigen. Vorerkrankungen können darüber hinaus dazu führen, dass eine Versicherung gar nicht oder nur unter sehr strengen Auflagen abgeschlossen wird. Experten raten deshalb dazu, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu halten. Mit Hilfe einiger Tricks lassen sich finanzielle Engpässe überwinden.
Teilkündigungen verschaffen finanzielle Entlastung
Geraten Verbraucher in eine finanzielle Notsituation und haben Probleme, die Beiträge aufzubringen, ist der Versicherer verpflichtet, vor der Kündigung eine Frist festzulegen, in welcher die offenen Rechnungen zu begleichen sind. In der Regel beträgt die Frist bei laufenden Versicherungen zwei Wochen. Erst wenn diese verstrichen sind ist der Versicherer berechtigt, eine Kündigung auszusprechen und die Versicherten verlieren den Versicherungsschutz. In den meisten Fällen kommen zu den 14 Tagen sechs Wochen hinzu, bis die erste Mahnung bei den Verbrauchern eingeht. Die Kosten können dennoch gesenkt werden. Eine Kündigung der teuren und nicht unbedingt notwendigen Versicherungsbestandteile kann für eine kleine Entlastung sorgen. Die sogenannte Teilkündigung erstreckt sich somit nicht auf die gesamte Versicherung, sondern nur auf einzelne Bestandteile. Denkbar ist des Weiteren eine Anpassung der Rentenhöhe. In diese Maßnahmen muss der Versicherer jedoch einwilligen und die Änderungen vornehmen. Aus diesem Grund ist ein Gespräch mit dem Versicherer unumgänglich und dringend anzuraten.
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