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Bürokratie fürs Alter – Grundlagen der Riesterrente

vom 19.07.2011

Zehn Jahre nach dem die staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt wurde, haben mehr als 15 Millionen Deutsche eine Riester-Vertrag. „Riestern“ wurde zum Synonym für das Sparen fürs Alter. In die Zulagen für Riester-Verträge steckte der Staat seither 8,7 Milliarden Euro. Allerdings ist mit der Riester-Rente auch ein bürokratisches Monstrum entstanden. Wie ‚RP Online‘ berichtet, schlagen die Verbraucherverbände Alarm und forder mehr Transparenz und mehr Aufklärung. Nun ist der Gesetzgeber gefordert.


Grundlagen der Riester-Rente


Die Absenkung des Rentenniveaus 2011 ist heiß umstritten. Deshalb haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Kürzung ihrer gesetzlichen Rentenbezüge durch eine vom Staat durch Zulagen geförderte privat finanzierte Rente zumindest teilweise auszugleichen. Riester-Sparer müssen jährlich vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Brutto-Einkommens – minimal 60, maximal 2100 Euro im Jahr – in eine Rentenversicherung oder eine andere förderfähige Kapitalanlage einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Wer weniger zahlt, bekommt anteilig weniger Zulagen. Der Versicherte erhält bei Eintritt ins Rentenalter, frühestens mit 60 Jahren eine lebenslang garantierte Rente, die mindestens den Wert des eingezahlten Geldes und der Zulangen hat. Zu Beginn der Rentenphase können bei den meisten Anlageformen 30 Prozent des Kapitals als Barzahlung entnommen werden. Alle Einzahlungen inklusive der Zulagen sind während der Ansparphase steuerlich abzugsfähig. Voll steuerpflichtig ist erst die zusätzliche Rente im Alter.


Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung?


Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, pflichtversicherte Selbstständige und Landwirte, sowie über die Künstlersozialversicherung versicherte Künstler. Aber auch Bezieher von Arbeitslosengeld und Krankengeld sowie Hartz IV-Empfänger und Wehr- und Zivildienstleistende sind förderungsberechtigt. Im Gegensatz dazu haben nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken, wie Ärzte, Apotheker und Architekten, geringfügig Beschäftigte die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken, sowie Altersrentner keinen Anspruch auf Riester-Förderung. Diese setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen. Pro Person beträgt die jährliche Grundzulage 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind besteht Anspruch auf die Kinderzulage, die 185 Euro im Jahr für bis 2007 geborene Kinder beträgt. Ab 2008 geborenen Kindern stehen 300 Euro zu. Die volle Zulage erhält nur, wer den Mindesteigenbetrag in den Riester-Vertrag einbringt.
 

Redaktion Vergleicher.de: Chris Friedrich
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