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Dienstliche Kreditkarten nicht privat nutzen

vom 17.05.2011

 

In manchen Unternehmen werden den Mitarbeitern dienstliche Kreditkarten zur Verfügung gestellt. Auch dienstliche Tankkarten werden des Öfteren an Mitarbeiter verteilt. In der Regel sollen diese dadurch die Möglichkeit haben, dienstliche Anforderungen flexibel umzusetzen. Allerdings sollten diese dienstlichen Tank- und Kreditkarten nicht zu privaten Zwecken eingesetzt werden, da es zu Problemen kommen kann. Auf einige Probleme weist das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein hin. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts hervor.
 
Kündigung wegen privater Nutzung dienstlicher Karten
 
Das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein weist in einem Fall, in welchem einem Mitarbeiter aufgrund der privaten Nutzung der dienstlichen Tank-und Kreditkarte das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde auf damit einhergehende Probleme hin. Nachdem der Arbeitsgeber von der Nutzung der Karten für private Zwecke erfuhr, wurde die Kündigung ausgesprochen, die Lohnzahlungen einbehalten und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
 
Abweichende Regelungen schriftlich fixieren
 
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts besagt, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall beweisen muss, dass die Genehmigung des Arbeitsgebers vorliegt, die Tank- und Kreditkarte für private Zwecke zu nutzen. Zudem habe der Arbeitsgeber keine Pfändungspräferenzen bei der Lohnzurückhaltung zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts sind solche Karten im Normalfall nur für dienstliche Transaktionen zu nutzen. Mitarbeitern, die andere Regelungen mit den Arbeitgebern abgesprochen haben, sollten diese Festlegungen im Arbeitsvertrag festhalten lassen.

 

Redaktion Vergleicher.de: Chris Friedrich
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