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Kautionsbürgschaft für Mietkautionen
vom 26.01.2011
Wer umzieht braucht meist auch ein bisschen Geld für neue Möbel, weil beispielsweise die alten Küchenmöbel nicht mehr reinpassen. Ziemlich ärgerlich, wenn man das Geld dann für die Mietkaution nutzen muss. Doch hier kann Abhilfe geschaffen werden: durch eine Kautionsbürgschaft. Die Funktionsweise ist dabei denkbar einfach.
Man hinterlegt beim Vermieter statt der Kautionssumme eine entsprechende Bürgschaft einer Versicherung. Der Mieter zahlt der Versicherung einen monatlichen Betrag, der einem jährlichen Effektivzins von 5,25 Prozent entspricht. Bei einer Summe von 1.000 Euro entspricht das einem monatlichen Beitrag von 4,38 Euro.
Vorteile für beide Seiten
Als Mieter hat man den Vorteil, dass man frei über sein Geld verfügen kann. Er muss es nicht beim Vermieter hinterlegen, der es lediglich mit einem Mindestzins vergütet. Aber auch der Vermieter macht mit dem Konzept gut. Er kann sich immer sicher sein, dass er Zahlungsaufforderungen fristgerecht erhält und weiß gleichzeitig um die Seriosität und Zahlungskraft seiner Mieter. Denn ein Mieter erhält nur dann eine Bürgschaft, wenn er nachweisen kann, dass er liquide ist.
Kaution auslösen
Eine solche Mietkaution kommt nicht nur bei einem Umzug in eine andere Wohnung in Frage, sondern kann auch bei geschlossenen Verträgen genutzt werden. In diesem Fall wird die hinterlegte Kaution durch die Bürgschaft ausgelöst. Sollte der Vermieter sich überraschend dagegen verwehren, kann man meist innerhalb von 14 Tagen problemlos vom Vertrag zurück treten.
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