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Kündigung der Lebensversicherungen bringt Verluste

vom 04.05.2011

 

Durch Unzufriedenheit bei den Lebensversicherungen werden immer mehr Kunden beitragsmüde. Die Lösung wäre ein Wechsel. Doch die Stiftung Warentest warnt davor, diesen übereilt durchzuführen. Auch falsche Beratungen erschweren die Suche nach einer optimalen Lebensversicherung, wie die Frankfurter Rundschau berichtete.
 
Nicht überstürzt kündigen
 
Nach zahlreichen Hinweisen von Lesern ihrer Zeitschrift Finanztest wollte es die Stiftung Warentest genauer wissen: Im März startete eine Befragung im Internet. Ergebnis: Nur knapp ein Fünftel der rund 600 Teilnehmer war mit ihrem abgeschlossenen Vertrag zur Lebensversicherung zufrieden. Nicht wenige haben vor, die Police komplett zu kündigen. Und in den nächsten Jahren wird die Attraktivität solcher Anlagen voraussichtlich weiterhin abnehmen. Denn der Garantiezins sinkt: von 2,25 auf 1,75 Prozent für Lebens- und Rentenversicherungen mit Abschluss nach 2011. Die Vermittler raten deshalb nun zum Umstieg, Ausstieg und ähnlichem. Sie empfehlen allerdings nicht selten etwas völlig Falsches. Das bewies die Stiftung Warentest in der Mai-Ausgabe von Finanztest an einigen, teils krassen Beispielen. Darum soll gelten: Erst überlegen, dann entscheiden und handeln. Denn Vertragswechsel und Neuabschluss sollten wohl durchdacht sein, auch wenn der Finanzberater einem im Rücken sitzt. Es sollten mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden. Dabei sollten sich die Rahmenbedingungen der Verträge gleichen. Angebote sind anhand der garantierten Leistungen, also etwa Rentenzahlung oder Kapitalleistung, zu messen.
 
Steuern nicht vergessen
 
Im Chaos aus Förmlichkeiten sollten auch die Steuern nicht vergessen werden. Die Kapitalleistung beispielsweise bei einem 2005er-Abschluss sind komplett steuerfrei. Doch wer jetzt einen neuen Kontrakt vereinbart, muss die Hälfte der Erträge, die in der Kapitalleistung enthalten sind, mit dem persönlichen Satz versteuern. Bei Kündigung fällt Abgeltungssteuer auf den Rückkaufwert – auch dann, wenn das Geld als Einmalbetrag in einen neuen Vertrag investiert wird. Bei einem bestehenden Kontrakt kann es deshalb das Beste sein, trotz angestauten Frusts weiterzuzahlen. Finanztest hat dies am Beispiel einer 43-jährigen bewiesen, die um Rat fragte. Ihre Kündigung bei einem britischen Versicherer rechnete sich nicht, selbst bei einem Wechsel zur klassischen Rentenversicherung. Denn sie hat die Abschlusskosten für den Erstvertrag voll bezahlt. Beim neuen Anbieter würden diese erneut anfallen und die Steuer kommt hinzu. Die Auszahlung der vollen Summe wird später steuerfrei sein. Bei Kündigung würden auf die Überschüsse im Rückkaufswert 25 Prozent Abgeldungssteuer fällig werden.

 

 

Redaktion Vergleicher.de: Ute Müller
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