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Rechtschutzversicherung rechtzeitig abschließen

vom 04.05.2010

Für Zeitgenossen, die keinem Ärger aus dem Weg gehen wollen, ist eine Rechtschutzversicherung eine reine Selbstverständlichkeit. Andere würden diese viel lieber erst dann abschließen, wenn man sie braucht. Doch egal wann, beim Abschluss sollte man lieber zwei Mal die Versicherungsbedingungen lesen. Das Kleingedruckte kann hier oftmals zum Verhängnis werden.
 
Beispiel: Kauft man im März einen Gebrauchtwagen vom Händler, schließt im Mai dann eine Rechtschutzversicherung ab und im Dezember kommt es zu einem Rechtsstreit mit dem damaligen Autoverkäufer, springt hier nicht zwangsläufig die Versicherung ein. Im Zweifel gegen den Angeklagten – die Versicherung beruft sich hier auf den Verweis auf Vorvertraglichkeit und verweigert die Versicherung. Die Ursache des Rechtsstreits geht nämlich auf eine Sache, die vor dem Versicherungsabschluss geschah.
 
Weiterhin sollte man genau darauf achten, ob der potentielle Versicherer in seiner Klausel nach Vertragsabschluss eine Wartezeit vorschreibt. Versicherer wollen so verhindert, dass Kunden bewusst eine Versicherung abschließen, damit sie in Kürze nach einer rechtlichen Auseinandersetzung finanziell abgesichert sind.

Redaktion Vergleicher.de: Ute Müller
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