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Rechtswidrige Unfallversicherung für 250.000 Gastwirte

vom 23.05.2011

Die Mitglieder der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe wurden von dieser einfach aus einer Pflicht- und eine freiwillige Unfallversicherung überführt. Ein Gastwirt klagte nun wegen der hohen Kosten und bekam Recht, wie der ‚FOCUS‘ berichtete.
 
Das Ende der Pflichtmitgliedschaft
 
Die Berufsgenossenschaft habe weder die Aufgabe noch die Kompetenz, um solche freiwilligen Versicherungen zu schaffen. Dies wurde am Freitag im Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bekanntgegeben. 2008 seien übe 250.000 Gastwirte und andere Kleinunternehmer der Nahrungsmittelbranche rechtswidrig überführt worden sein. Dabei sind die Berufsgenossenschaften, überwiegend für Arbeitnehmer, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Allein die Arbeitgeber bezahlen hier die Beiträge. Auch eine Pflichtmitgliedschaft kann in Ausnahmefällen für Kleinunternehmer bestehen, wenn diese als besonders schutzwürdig gelten. Früher war dies im Gastgewerbe üblich. Im Jahr 2007 gab es allerdings eine Satzungsänderung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, die diese Pflichtmitgliedschaft zum Jahresende endete. Die 251.000 Betroffenen wurden darüber informiert, dass ab 2008 eine „freiwillige Versicherung“ gelte.
 
Elffache Beitragshöhe
 
Als der Wechsel zu der freiwilligen Versicherung von Statten ging, dachte sich auch der Kläger des genannten Falles nichts Böses. Der Betreiber einer Sportvereinsgaststätte im Raum Aachen nahm den Wechsel hin. Erst der Beitragsbescheid für 2008 öffnete ihm die Augen. Sein Jahresbeitrag sollte um fast das Elffache auf 532 Euro steigen. Die Berufsgenossenschaft habe mit ihrer Satzungsänderung ihre Zuständigkeit für den Gastwirt aufgegeben und es gebe keinerlei rechtliche Grundlage für eine automatische „freiwillige Versicherung“. Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass Unternehmer nur auf eigenen Antrag freiwilliges Mitglied einer Berufsgenossenschaft werden können.

Redaktion Vergleicher.de: Chris Friedrich
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