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Rentenversicherung zahlt für fehlende Informationen
vom 02.09.2011
Ausgehend von verschiedenen Medienberichten muss die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen, wenn die Mitarbeiter die Versicherungsnehmer falsch beraten und diesen finanzielle Schäden entstehen. Das Oberlandesgericht München legte dies in einem Urteil fest. Ein Mann hatte auf die Beratung einer Rentenversicherung vertraut und einen Antrag auf Rentenversicherung gestellt. Allerdings erfüllte der Mann nicht die Voraussetzungen und die Versicherung lehnte ab.
Klage vor dem Landesgericht Kempten
Obwohl dem Mann von einem Mitarbeiter zugesichert wurde, dass er einen Antrag auf Rentenversicherung stellen könne und dieser bewilligt werde, lehnte die Versicherung ab, den Mann zu versichern. Daraufhin reichte dieser bei dem Landesgericht Kempten Klage ein. Seiner Ansicht nach hätte die Versicherung den Mann darüber aufklären müssen, dass er die Voraussetzungen nicht erfüllte und diese durch Nachzahlungen erreichen konnte. Die Rentenversicherung bestritt, den Mann falsch beraten zu haben. Dies sah das Landgericht Kempten ähnlich und wies die Klage des Mannes ab. Diese legte jedoch Berufung vor dem Oberlandesgericht ein, mit welcher er einen Teilerfolg erzielte. Das OLG stellte eine Amtspflichtverletzung der Rentenversicherung fest. Der Berater hätte den Kläger umfassend informieren müssen. Der Kläger konnte nachweisen, dass dies nicht geschehen sei. Weitergehende Forderungen wurden allerdings auch vom OLG abgewiesen.
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