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Schäden am Parkett wird von Haftpflichtversicherung gezahlt
vom 29.03.2011
Dortmund - Wer als Mieter beim Bezug einer Wohnung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und Schäden am Parkett verursacht, kann zukünftig darauf hoffen, für diese Schäden selber nicht aufkommen zu müssen. Diese Entscheidung hat jetzt das Landgericht in Dortmund entschieden. Zudem wird jedem Mieter empfohlen, generell eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Mieter muss für Schaden nicht aufkommen
Für den Fall, wenn Mieter das Parkett während ihrer Mietszeit beschädigen und ihre abgeschlossene Haftpflichtversicherung den gemieteten Raum auch abdeckt, muss der Mieter für diesen Schaden wahrscheinlich nicht mehr zahlen. Aufgrund eines kürzlich vergangenen Rechtsstreites wurde diese Regelung nun eingeführt.
Das Gericht entschied für den Mieter
Ein Mieter der kürzlich seine Haftpflichtversicherung anklagte, weil diese den Schaden am Parkett nicht übernehmen wollte, bekam vom Landgericht recht. Er beschädigte mit seinem Stuhl das Parkett in seiner Mietwohnung und verlangte von der Haftpflichtversicherung, dass diese den Schaden zahlen sollen. Die Versicherung weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass das Parkett enorm beansprucht wurde und deswegen nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Das Gericht gab die Feststellung bekannt, dass das Parkett falsch benutzt wurde und die Haftpflicht zahlen muss.
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