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Starkregen zerstört Gebäude – doch wer zahlt?
vom 22.07.2011
Die ganze Woche über gab es in Deutschland massive Regenfälle. Laut Wetterexperten wird der Klimawandel solchen Starkregen künftig immer häufiger auch in Gebiete bringen, die bislang eher trocken blieben. Wenn Keller überschwemmt sind oder der Regen andere Schäden verursachte, können nur spezielle Versicherungspolicen helfen.
Die Elementarschaden-Versicherung
Im Kern schützt eine Elementarschaden-Versicherung gegen zwei, bei Überflutung von Grund und Boden ausgelösten, Gefahren. Zum einen kann sich bei massiven Regenfällen Wasser auf einem Grundstück sammeln und dann zur über Spalten in Türen oder Fenstern in Häuser eindringen. Gleiches kann passieren, wenn Gewässer wegen starkem Regen über ihre Ufer treten. Der zweite Fall tritt ein, wenn es der öffentlichen Kanalisation nicht mehr möglich ist, die Wassermengen aufzunehmen, staut sich das kalte Nass bis in die privaten Hausanschlüsse zurück und dringt schließlich in den Keller. Beide Fälle werden, zum Schrecken vieler, nicht über die normale Gebäude- oder Hausrat-Versicherung abgedeckt, wie Gerhard Dollinger, Abteilungsleiter im Bereich Sachversicherungen bei der „Nürnberger Versicherung“, erläutert. Die Elementarschaden-Deckung kann ausschließlich als Erweiterung zu einer bereits bestehenden Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgeschlossen werden – unabhängig von den beiden Grundversicherungen ist dies nicht möglich.
Wann zahlt welche Grundversicherung?
Die Gebäudeversicherung schützt grundsätzlich vor allen Schäden, die am Gebäude selbst entstehen, also bei Schäden an Fenstern oder Wänden, oder an fest am Gebäude verbundenen Elementen, wie Tapeten und Fliesen. Die Hausratversicherung muss gesondert abgeschlossen werden, um Möbel, Elektrogeräte, Küchenschränke, Teppiche und ähnliches abzusichern. Allerdings gibt es auch in diesem Bereich Grenzfälle. Ist die Gebäudesituation beispielsweise kompliziert, wie etwa unter Dachschrägen und wurden hier Einbaumöbel speziell hergestellt und fest mit dem Haus verbunden, so gelten diese als Gebäudeteil. Eine Küche „von der Stange“ sehen Fachleute als Hausrat. Eine speziell zugeschnittene Arbeitsplatte oder individuell geplante und hergestellte Küchen gelten jedoch wieder als Teil des Gebäudes.
Hauseigentümer zahlt bei Einsturz eines Flachdaches selbst
Am Mittwoch ist es vorgekommen, dass die Regenmassen ein Flachdach in Bayern zum Einsturz brachten. Hier muss vermutlich der Hauseigentümer allein zahlen. Denn während die klassische Gebäudeversicherung für Schäden durch Sturm, Hagel und Feuer aufkommt, deckt die Elementarschaden-Versicherung nur für Folgen einer Überflutung von Grund und Boden ein, wies erklärte Dollinger hin. Gebäudeschäden durch Schneedruck werden ebenfalls im Elementarschaden-Paket abgedeckt. Bei durch Bäume verursachte Schäden ist die Regelung ähnlich: Während die Elementarschaden-Versicherung haftet, wenn durch einen von Starkregen unterspülten, umgekippten Baum Hausschäden entstehen, tritt die Gebäudeversicherung ein, wenn der Baum von heftigem Wind auf das Haus geblasen wird.
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