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Verschwiegene Entzündung kostet Versicherungsschutz
vom 08.07.2011
Wer die Fragen zu seiner Gesundheit bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ehrlich beantwortet, kann seinen Versicherungsschutz einbüßen. Die ‚Süddeutsche Zeitung‘ berichtet über einen Fall, bei dem eine verschwiegene Magenschleimhautentzündung den Versicherungsschutz kostete.
Dienstunfähigkeit nicht abgesichert
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied sich aufgrund einer verschwiegenen Magenschleimhautentzündung dafür, dass eine 40-jährige Beamtin ihren Versicherungsschutz verliert. Sie schloss eine Lebensversicherung mit zusätzlicher Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Bei den Fragen zum Zustand ihrer Gesundheit unterschlug sie ihr Leiden unter eine medizinisch behandelte Gastritis. Einige Jahre später wurde die Frau wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt. Seit dem bezog sie eine jährliche Rente von rund 3600 Euro aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Nachdem die Versicherung von der Gastritis erfuhr, stellte sie ihre Zahlungen ein.
Arglistige Täuschung
Die Frau klagte – erfolglos. Die Kundin hätte sich darüber im Klaren sein müssen, dass die Versicherung auf eine schwere Erkrankung hätte hingewiesen werden müssen. So der Befund des Richters. Nur dann habe das Unternehmen nämlich die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen oder Prämienzuschläge einzufordern. Da dies nicht gegeben war, habe die Versicherung das Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
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