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Versichert auch im geliebten Garten

vom 23.09.2011

Je gestresster die Verbraucher sind, desto liebevoller kümmern sie sich um ihr Refugium hinter dem Haus oder im Kleingartenverein, so scheint es. Auch richtige Versicherungen gehören dazu, wie Medienberichten zu entnehmen ist. Angaben des Industrieverbands Garten zufolge zahlt jeder Deutsche rund 180 Euro im Jahr für sein eigenes Stückchen Natur.


Freizeitunfälle absichern


Um das eigene Grün zu pflegen gibt jeder Deutsche 180 Euro jährlich aus. Zwei Drittel davon werden in Blumen, Sträucher und Pflanzen investiert, ein Drittel ist für Gartengeräte und – werkzeuge, Teiche und Dekorationen. Die Experten des Bundesverbands Deutscher Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmärkte (BDB) in Köln sieht auch den demografischen Wandel als Grund für zusätzliche Umsätze im der Gartenbranche: „Viele ältere Menschen können oder wollen nicht mehr so häufig verreisen und richten sich daher den Garten her – beziehungsweise lassen ihn sich herrichten.“ In der Regel sorgt die grüne Idylle jedoch weniger für Entspannung, als sie Gefahren birgt. „Hierzulande ereignen sich pro Jahr rund 200.000 Unfälle bei der Gartenarbeit. Dabei machen Verletzungen mit scharfen oder spitzen Gegenständen fast die Hälfte aus, gefolgt von Stürzen von Leitern bei der Baumpflege oder der Obsternte“, wie Günter Schießl, ein Unfallexperte der Allianz erklärt. Allerdings greift die gesetzliche Unfallversicherung bei Freizeitunfällen nicht. Darum empfiehlt Schießl, eine private Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen eines Unfalles im eigenen Garten abzusichern. Hobbygärtner müssen als Grundbesitzer ihrer Sicherungspflicht nachkommen. Wenn sie dies nicht tun, und sollte dann ein Gartenbesucher zu Schaden kommen, so kann ein Haftpflichtanspruch gegen den Gartenbesitzer gestellt werden. Ist beispielsweise ein Teich ausreichend gesichert und ein Kind fällt hinein, ist zu prüfen, ob Eltern eines Kindes ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eigentümer unbebauter Grundstücke, Vermieter oder Verpächter sollten eine Haus. Und Grundbesitzhaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Haftpflichtschäden aus verletzter Verkehrssicherungspflicht.


Versicherung für den Garten selbst


Aber auch der die grüne Idylle selbst, also sich im Grundstück befindliche Mauern, Zäune und Hecken, Gartenhäuser, Hundehütten, Fahnenmasten oder Zisternen können in der Regel durch eine Wohngebäudeversicherung geschützt werden. „Bei einigen Wohngebäudeversicherungen ist es sogar möglich, die Wiederaufforstung von Bäumen und die Wiederherstellung der Gartenanlage nach einem Versicherungsfall mit zu versichern“, wie Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) betont. Seinen Angaben zufolge kann hier auch der Pool im Garten mit eingeschlossen sein. „Der Kio-Karpfen, der sich im Gartenteich befindet, ist allerdings nicht versichert“, so Rudnik. Nach Angaben des BdV gibt es für Kleingartenhäuser und Lauben Spezialversicherungen. Diese sichern sowohl den Baukörper als auch dessen Inhalt gegen Versicherungsrisiken wie Feuer, Leitungswasser Sturm und Hagel, Einbruchsdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch ab. Nach den Bedingungen der Generali Kleingärtner-Versicherung genügen ind er Regel „kleingärtentypische, also einfache Sicherheitsanforderungen, d.h. Vergitterungen, Sicherheitsschlösser oder Rollläden sind nicht gefordert.“ Unter Umständen können auch Gartenmöbel einem Diebstahl zum Opfer fallen oder vernichtet werden. „Gute Hausratversicherungen bieten als Extra auch die Mitversicherung von Gartenmöbeln gegen einfachen Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück an, meist aber limitiert zum Beispiel bis 500 oder 1.000 Euro.“, wie BdV-Sprecher Rudnik ergänzend anfügte.
 

Redaktion Vergleicher.de: Franz Friedrich Steger
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