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Versicherungen müssen Unisex-Tarife anbieten
vom 01.03.2011
Jetzt ist Schluss mit der Diskriminierung von Frauen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 1. März 2011 entschieden, dass die bisherige Berücksichtigung des Geschlechts als „Risikofaktor“ bei Versicherungsbeiträgen ungültig ist, da er Frauen diskriminiere. Bis spätestens 21. Dezember 2012 muss die Branche nun Unisex-Tarife anbieten. Laut Experten dürfte dies jedoch zu einer Verteuerung der Tarife führen.
Die Gleichbehandlung von Mann und Frau ist im europäischen Grundgesetz verankert. Versicherungen konnten bislang von Ausnahmeklauseln profitieren, da die Tarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert wurden. Das Geschlecht spielte dabei eine nicht unerhebliche Rolle: Frauen werden durchschnittlich gesehen älter und müssen daher mehr für die private Rentenversicherung zahlen, bei der Kfz-Versicherung zahlen sie dagegen weniger, weil sie seltener Unfälle verursachen.
Gleichstellung als Grund
Die Richter urteilten jedoch: die Ausnahmeregel „läuft der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider und ist daher nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen“. Das Ziel der EU ist es die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Die EU-Gleichstellungsrichtlinie von 2004 sah schon ab 2007 geschlechtsneutrale Prämien und eine Überprüfung nach 5 Jahren vor – also 2012. Ausnahmen nach denen das Geschlecht ein bestimmender Risikofaktor ist, müssten durch versicherungsmathematische und statistische Daten untermauert werden.
GDV warnt vor Preisanstieg
Da der Geschlechtermix als neues Risiko in die Kalkulationen eingeht, würden die Beiträge im Schnitt teurer werden, warnte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Verbraucherschützer waren dagegen sehr erfreut über das Urteil und sehen keinerlei Grund für steigende Prämien.
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