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Versuchter Versicherungsbetrug strafbar
vom 19.08.2011
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Versuchen Verbraucher, Schäden bei einer Versicherung geltend zu machen, für die jedoch kein Entschädigungsanspruch besteht, werden die Verbraucher zur Verantwortung gezogen. Nicolas Eilers, Rechtsanwalt von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV), weist darauf hin, dass im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe zu rechnen sei.
Versicherungsbetrug vielfältig
Machen Versicherungsnehmer bewusst einen nicht bestehenden Anspruch geltend, handelt es sich um Versicherungsbetrug. Dafür drohen den versicherten hohe Strafen, denn Versicherungsbetrug sei kein Kavaliersdelikt, so Eilers. Teilweise müsse man sogar mit Haftstrafen rechnen. Allerdings könne nicht von dem Versicherungsbetrug gesprochen werden, denn die Formen seien vielfältig. Egal, ob ein Schaden erfunden, die Schadenssumme zu hoch angesetzt oder auch Vorschäden, beispielsweise am Auto, verschwiegen würden, alle Fälle wären Versicherungsbetrug. Und bereits der Versuch ist strafbar. Eilers macht deutlich, dass sich die Versicherer genau mit der Prüfung der Sachverhalte beschäftigen und erst dann entscheiden, ob der Schaden reguliert werden müsse. Kunden, die sicher gehen wollen, nichts falsch zu machen, sollten den Hergang und den Schadensfall gut dokumentieren. Dazu gehören eine Hergangsbeschreibung sowie Fotografien. Rechnungen sollten ebenfalls aufgehoben werden um die genaue Schadenssummer ermitteln zu können. Der versicherte steht in der Beweispflicht und muss belegen, dass der Sachverhalt genauso wie angegeben erfolgt ist.
Potenzielle Betrugsfälle mit Raster aufdecken
Sobald einem Versicherer an einem Fall etwas merkwürdig vorkommt, erfolgt eine genauere Prüfung. Die Versicherer verfügen nach Angaben von Eilers über ein spezielles Raster, mit dem ein versuchter Versicherungsbetrug aufgedeckt werden soll. Als besonders verdächtig erweisen sich viele Schadensfälle innerhalb einer kurzen Zeit, so Eilers. Die Schadenssumme spiele ebenfalls eine Rolle. Und auch wenn eine Police erst kurz vor einem Schaden abgeschlossen wurde, müssten die Versicherten mit einer Prüfung des Sachverhalts rechnen. Wird ein versuchter Betrug aufgedeckt, können die Folgen für die Versicherten vielfältig ausfallen. Beispielsweise kann die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen, auch dann, wenn der Anspruch eigentlich berechtigt ist. Die Versicherung kann die bestehende Versicherung zudem kündigen. Des Weiteren hat der Versicherer die Möglichkeit, die angefallenen Kosten wie für einen Gutachter zurück zu verlangen. Strafanzeige wird meist nur in besonders schweren Fällen erstattet.
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