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Vorsicht bei Restschuldversicherungen

vom 17.02.2011

Wenn man es schafft auch in schwierigen Lebenslagen die Last laufender Darlehensverpflichtungen zu übernehmen, ist eine Restschuldversicherung generell sinnvoll. Leider sind nicht gerade wenige Verträge mit nachteiligen Klauseln im Kleingedruckten versehen, die zu Einschränkungen an vielen Stellen führen.
 
 
Achten Sie auf Ausschlüsse
 
 
Beispielsweise klagte ein Versicherter vor dem Oberlandesgericht Köln gegen seine Restschuldversicherung, weil diese die Zahlung verweigerte. In einer Klausel seiner Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung stand, dass die Arbeitsunfähigkeit in Folge einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ausgeschlossen sei. Nach Meinung der Versicherung war die Klausel zulässig. Das bestätigte auch das Gericht, da die Richter die Klausel nicht für überraschend und damit unwirksam hielten (AZ: OLG Köln 20 U 43/10).
 
 
Vom Experten prüfen lassen
 
 
Daher sei Verbrauchern dringend geraten vor dem Abschluss der Versicherung auf mögliche Ausschlüsse besonders bei Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherungen zu achten. In Fällen von Leistungsausschluss zahlt die Versicherung dann bei Arbeitsunfähigkeit nicht. Am besten legt man den Vertrag vorab einem Experten, beispielsweise von der Verbraucherzentrale, vor.

Redaktion Vergleicher.de: Franz Friedrich Steger
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