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Was Tierhalter wissen sollten...
vom 12.12.2008
Viele Tierhalter schließen eine Versicherung ab für den Fall, dass ihre Lieblinge irgendwann eine extrem kostspielige Behandlung brauchen oder einen Schaden verursachen, der ersetzt werden muss. Vor Abschluss einer solchen Tierversicherung sind einige Fragen zu klären. Hier die gängigsten Richtlinien:
- Anders als Hunde oder Pferde benötigen Katzen keine eigene Haftpflichtversicherung. Sie sind über die Haftpflicht des Halters mitversichert. Bei Privatanbietern sollte man allerdings zur Sicherheit noch einmal nachfragen. Der Abschluss einer Krankenversicherung ist jedoch ratsam.
- Man unterscheidet zwischen dem 1-fachen, 2-fachen und 3-fachen Satz der Gebührenordnung für medizinische Betreuung. Der Tierarzt entscheidet selbst, wie oft er welchen Betrag abrechnet. Der erste Satz umfasst Standardbehandlungen innerhalb der Tierarztsprechzeiten. Der zweite Satz betrifft komplizierte Behandlungen außerhalb der Sprechzeit. Der dritte Satz kommt nur in absoluten Ausnahmefällen bei extrem teuren und schweren Fällen zum Einsatz, wenn z.B. ein weiterer Spezialist angefordert oder das Tier ausgeflogen werden muss.
- Versicherungen für Tiere, die sich nicht mehr im Besitz des Halters befinden, können mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
- Schadensfälle können unmittelbar nach Geschehen online gemeldet werden. Die Haftpflichtversicherung prüft ob der Tierhalter zahlungspflichtig ist und leistet den Betrag ggf. direkt an den Geschädigten. Andernfalls wehrt sie den Anspruch ab.
- Die Vertragslaufzeiten betragen mindestens ein Jahr und können bis zu 10 Jahren umfassen. Je länger die Laufzeit, desto günstiger die Konditionen. Verstirbt das Tier oder befindet sich nicht mehr im Besitz des Halters ist der Vertrag sofort aufgehoben.
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