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Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung dient der Absicherung gegen anfallende Kosten bei einem Rechtsstreit. In diesen Streit kann jeder Bürger, ob selbstverschuldet oder nicht, hineingeraten. Doch die wenigsten wissen, welche Ausgaben in einem solchen Fall auf sie zukommen.

Um sich wegen eines Rechtsstreites nicht verschulden zu müssen, ist es ratsam, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Allerdings sollten die Kunden genau darauf achten, für welche Eventualitäten sie sich versichern.

Denn die Versicherungen umfassen nicht jeden Rechtsfall, sie sind nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.

In den Leistungen enthalten sind u. a. die gesetzlichen Anwaltsgebühren sowie Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, falls der Versicherte diese tragen muss. Zusätzlich übernommen werden Zeugengelder und Sachver-ständigenhonorare. Allerdings werden die Kosten in den meisten Fällen nicht vollständig bezahlt, der Versicherte muss oft einen Eigenanteil mittragen.

Online Rechtsschutz Vergleich
Tarifauswahl
  • Versichert sind:
    • Das im Antrag genannte KFZ (nur eines möglich)
    • Antragssteller als Fahrer des eigenen und auch fremder Fahrzeuge
    • Alle Fahrer des versicherten Fahrzeuges
  • Versichert sind:
    • Alle KFZs die auf die Familie zugelassen sind (KFZ der Kinder nur unter bestimmten Voraussetzungen)
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag notwendig)
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
  • Versichert sind:
    • Alle Familienangehörige im privaten und beruflichen Bereich
    • Alle Familienangehörige als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
    • Alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Familie
    • Eigene oder gemietete Wohnung, Eigenheim, eigenes oder gemietetes Grundstück
    • ACHTUNG: keine vermieteten Wohneinheiten! (Extra Beitrag!)
  • Versichert sind:
    • Streitigkeiten bei vermieteten Wohnungen an private Nutzer im gerichtlichen und außergerichtlichen Streit
Berufs-Rechtsschutz ausschließen Hilfe
Falls Sie keinem Beruf nachgehen oder keine Streitigkeiten erwarten, können Sie den Bereich ausschließen. Der Berufsrechtsschutz kann nur für alle versicherten Personen ausgeschlossen werden.
Singlerabatt Hilfe
Singlerabatt ist möglich, wenn Sie allein leben ohne Partner. Ihre Kinder sind in der Regel hier mitversichert. Falls Sie verheiratet sind aber getrennt leben, können Sie bei den meisten Tarifen den Partner ausschließen.
Alter Versicherungsnehmer
Alter Ehe- oder Lebenspartner
Tätigkeit
Selbstbeteiligung EUR Hilfe
Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen
VERMIETETE Wohneinheiten mitversichern Hilfe
Die vermietete WE kann nur versichert werden, wenn sich diese NICHT im eigenen Haus befindet. Sonst MUSS zusätzlich der Eigentum- und Miet RS für das eigene Haus mitversichert werden.
Rechtsschutz in Ehesachen (nur wenn verheiratet) Hilfe

Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro beim Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten bei 500 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 120,00 EUR (3 Jahre Wartezeit)
Der Vertrag kann nur als Ehepaar abgeschlossen werden. Es haben dann beide Parteien Rechtsschutz im Ehestreit.

Rechtsschutz für Unterhalt Hilfe

Je nach Gesellschaft gibt es unterschiedliche Leistungen. Das optimale Produkt gibt es bei der ARAG: Gezahlt werden bis zu 30.000 Euro Rechtsschutz in Unterhaltssachen vor Gerichten bei 250 EUR Selbstbeteiligung für Mehrbeitrag 75,00 EUR (1 Jahr Wartezeit).

Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten Hilfe
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Damit ist es möglich, in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Täter z.B. nach Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung oder Entführung, als Zeuge oder Nebenkläger vor deutschen Strafgerichten aufzutreten. Im Hinblick auf eine angemessene Bestrafung des Täters und wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch oder dem Opferentschädigungs-Gesetz.
Einschluss Spezial-Straf-RS Hilfe
Spezial-Straf-Rechtsschutz - für Nichtselbständige je nach Bedingungen des Anbieters.
Umfang der Versicherung:
Erstattung der Kosten für die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des Strafrechts. (Wird rechtskräftig festgestellt, dass die Straftat vorsätzlich begangen wurde, müssen die Kosten zurückgezahlt werden.)
Laufzeit Hilfe
Einige Gesellschaften bieten mehrjährige Verträge an mit einem Laufzeitrabatt.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung Hilfe
Bei einigen Versicherungen gibt es eine günstigere Selbstbeteiligungs-Einstufung, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren Hilfe
Bei Schadenfreiheit gibt es für bei einigen Tarifen einen Nachlass.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

ein Service von versicherung.net

Um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Rechtsfall, welcher auch als tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtsrichtlinien bezeichnet werden kann, vorliegen.

Es kann zwischen unterschiedlichen Arten des Rechtsschutzes differenziert werden, die sowohl zusammen in einem Gesamtpaket als auch einzeln als kleinere Pakete wählbar sind. Die Versicherten können zwischen einem Verkehrsrechtsschutz für ein bzw. mehrere Fahrzeuge oder für alle Fahrzeuge der Familie wählen.

Zudem gibt es einen Fahrerrechtsschutz, einen Privatrechtsschutz für Selbst- und Nichtselbstständige, einen Berufsrechtsschutz einerseits für Selbstständige, Firmen und Vereine sowie andererseits für Nichtselbstständige. Darüber hinaus gibt es einen Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete.

Über die weiteren Gebiete, die der Rechtsschutz umfasst, geben die allgemeinen Rechtsschutz-bedingungen der jeweiligen Versicherung Aufschluss.

Was ist zu beachten?

Es werden von einer Rechtsschutzversicherung nicht alle Streitigkeiten abgedeckt. Es kann zu sogenannten Ausschlüssen kommen. Dahinter verbergen sich Rechtsfälle, die nicht von der Versicherung übernommen werden, da sie den versicherten Leistungsarten nicht zugeordnet werden können.

Zusätzlich können bestimme Risikoausschlüsse vorgenommen werden. Dazu zählen u. a. die Abwehr von Schadenersatzklagen sowie Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer. Um sich aufgrund einer Rechtsentscheidung nicht unnötig zu verschulden, empfiehlt es sich, eine Versicherung dagegen abzuschließen.

Rechtsschutzversicherung - News

Rechtschutzversicherung rechtzeitig abschließen

vom 04.05.2010 07:45

Für Zeitgenossen, die keinem Ärger aus dem Weg gehen wollen, ist eine Rechtschutzversicherung eine reine Selbstverständlichkeit. Andere würden diese viel lieber erst dann abschließen, wenn man sie braucht. Doch egal wann, beim Abschluss sollte man lieber zwei Mal die Versicherungsbedingungen lesen. Das Kleingedruckte kann hier oftmals zum Verhängnis werden.
 
Beispiel: Kauft man im März einen Gebrauchtwagen vom Händler, schließt im Mai dann eine Rechtschutzversicherung ab und im Dezember kommt es zu einem Rechtsstreit mit dem damaligen Autoverkäufer, springt hier nicht zwangsläufig die Versicherung ein. Im Zweifel gegen den Angeklagten – die Versicherung beruft sich hier auf den Verweis auf Vorvertraglichkeit und verweigert die Versicherung. Die Ursache des Rechtsstreits geht nämlich auf eine Sache, die vor dem Versicherungsabschluss geschah.
 
Weiterhin sollte man genau darauf achten, ob der potentielle Versicherer in seiner Klausel nach Vertragsabschluss eine Wartezeit vorschreibt. Versicherer wollen so verhindert, dass Kunden bewusst eine Versicherung abschließen, damit sie in Kürze nach einer rechtlichen Auseinandersetzung finanziell abgesichert sind.

Bauherren sollten eine Rechtsschutzversicherung haben!

vom 13.07.2009 16:34

Wer den Bau einer Immobilie plant, sollte unbedingt eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abschließen, weil es schnell zu Differenzen mit dem Bauunternehmen, Handwerkern oder anderen beteiligten Parteien kommen kann. Solche Streitigkeiten sind ärgerlich und bringen im Ernstfall massive finanzielle Zusatzbelastungen mit sich, die das ganze Bauvorhaben gefährden können. Eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Bauherren bietet da eine solide Absicherung. Sie deckt auch die Anwaltskosten und die Gebühren für einen eventuellen Gerichtsprozess ab, wenn sich bestehende Probleme nicht außergerichtlich klären lassen.
Die Versicherung für Bauherren ist in der Regel nicht Bestandteil der allgemeinen Rechtsschutzversicherung. Die Investition in diese zusätzliche Absicherung lohnt sich aber, weil beim Hausbau wahrscheinlich früher oder später Probleme auftreten. Ob die bereits vorhandene Rechtsschutzversicherung auch den Baubereich mit abdeckt, kann man den schriftlichen Unterlagen entnehmen oder beim zuständigen Kundenberater erfragen. Er gibt auch weitere Auskünfte zur extra Absicherung für Bauherren.

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