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Reiseversicherungen

Unter dem Begriff der Reiseversicherungen kann nicht ausschließlich eine Versicherung verstanden werden, die im Falle einer anstehenden Reise abgeschlossen wird. Sie teilt sich in mehrere Versicherungen auf, bei denen ein Abschluss optional ist.

Zum einen können eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reisekrankenversicherung, und zum anderen eine Reiseunfallversicherung und eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden.

Die Reiserücktrittsversicherung schützt den

Reisenden vor dem Verlust seines Geldes, falls die Reise aus einem bestimmten Grund nicht angetreten werden kann. Im Normalfall ist dann das bereits gezahlte Geld verloren, da die Reiseveranstalter nicht dazu verpflichtet sind, die Kosten zu erstatten. Hat der Reisende hingegen eine Versicherung abgeschlossen, bekommt dieser wenigstens einen Teil seiner Kosten zurück.

Wie hoch die Summe der erstatteten Kosten ist, hängt von der jeweiligen Versicherung und den Konditionen, zu welchen diese abgeschlossen wurde, ab.

Auch bei einem Abbruch der Reise greift die Versicherung. Die übrigen Kosten werden zurückgezahlt und ein eventuell nötiger Hotelaufenthalt übernommen. Allerdings ist dies an vorher festgelegte Konditionen gebunden. Diese Versicherung wird ausschließlich für eine Reise genutzt.

Für weitere Reisen müssen sich die Versicherungsnehmer neu versichern, da die Laufzeit einer Reiserücktrittsversicherung auf den Verlauf der einmaligen Reise begrenzt ist. Anders stellt sich das bei der Reisekrankenversicherung dar. Diese wird für ein volles Jahr abgeschlossen.

Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, läuft die Versicherung weiter. Diese soll die Reisenden schützen, wenn sie im Ausland oder auf einer Reise im Allgemeinen erkranken und sich einen Arztbesuch nicht leisten zu können. Denn im Ausland herrschen andere Bedingungen in Bezug auf die Behandlung von Kranken.

Die Betroffenen erhalten eine Erstattung der Arzt-, der Behandlungs- sowie der in manchen Fällen nötigen Rücktransportkosten.

Auch eine Überführung im Todesfall wird in der Regel von der Reisekrankenversicherung abgedeckt.

Die Reiseunfallversicherung schützt die Betroffenen im Urlaub zwar nicht vor einem Unfall, allerdings vor den wirtschaftlichen Folgen, die damit einhergehen können.

Auch die Reisegepäckversicherung ist sinnvoll, denn es ist sicher vielen Menschen schon einmal passiert, dass sie vor ihrem Gepäck das Urlaubsziel erreicht haben. Diese Versicherung schützt die Reisenden davor, ihr Gepäck vollständig zu verlieren. Im Falle eines Gepäckverlustes erhalten die Betroffenen Ersatz.

Auch die letzten beiden Versicherungen werden einmalig für jede Reise abgeschlossen. Dies hängt u. a. damit zusammen, dass die Touristen auch den Reiseanbieter wechseln. Für alle Reiseversicherungen wird eine einmalige Rate bezahlt. Jeder kann für sich selber entscheiden, ob und welche Versicherung er in Anspruch nehmen möchte. 

Reiseversicherungen - News

Reisversicherungen: Versichern was nötig ist

vom 25.06.2010 10:39

 

 Die Ferien- und Urlaubszeit naht mit großen Schritten. Doch auch im unbeschwerten Urlaub kann einiges passieren und einige dieser Risiken kann man versichern. Es ist ratsam Ereignisse zu versichern, die einem finanziell schaden würden oder den jeweiligen Betroffenen in eine schwierige Lage bringen könnten. Bei preisintensiven Fernreisen sind eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung sicher anzuraten.
 
Die passende Versicherung wählen
 
Die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich, wenn die Reise weit vor Reiseantritt gebucht wurde, man mit Kindern verreisen möchte oder der Verreisende öfter krank wird. Hier besteht das Risiko, die Reise nicht antreten zu können. Um nicht auf den Kosten für die Reise sowie den Stornokosten sitzen zu bleiben, lohnt sich eine solche Versicherung.
 
Eine Auslandskrankenversicherung ist bei Fernreisen immer ratsam. Neben der Übernahme der Arzt-, Krankenhaus- und Behandlungskosten wird auch der medizinisch notwendige Rücktransport in das Heimatland angeboten.
 
Eine Gepäckversicherung ist sicher nur dann notwendig, wenn wertvolle Dinge transportiert werden die einen hohen Wert haben und diese nicht durch den Reiseveranstalter oder die Hausratpolice abgedeckt sind.

 

Vorsicht vor versteckten Kosten bei Flugreisen

vom 21.07.2009 11:37

Vor Antritt einer Reise ist es sinnvoll, sich gegen die gängigsten Problemfälle wie Krankheit oder Gepäckverlust abzusichern. Dabei müssen die abgeschlossenen Versicherungen und ihre Gebühren absolut transparent sein, damit der Kunde jederzeit nachvollziehen kann, welche Leistungen er bekommt und was vom Konto abgebucht wird. Die beiden Fluggesellschaften Ryanair und Air Berlin haben es mit ihren Reiseversicherungen bislang nicht so genau genommen und wurden jetzt wegen “kreativer Gebühren” abgemahnt.
 
Demnach wissen viele Reisende der beiden Airlines gar nicht, welche zusätzlichen Kosten auf sie zukommen. Extra-Gebühren für Dicke und die Toilettenbenutzung konnte Ryanair zwar nicht durchsetzen, aber es kommen immer wieder neue Ideen auf den Tisch, die der Fluggesellschaft zusätzliche Gewinne bescheren sollen. Das Berliner Kammergericht hat jetzt entschieden, dass bei Ryanair auch eine Ticketbezahlung ohne weitere Gebühren möglich sein muss. Bei der Air Berlin werden bei der Bezahlung generell 10 Euro Service Charge fällig, was für Verbraucherschützer ein klarer Grund zur Abmahnung ist.
 
Zudem kostet der Online Check-In bei Ryanair fünf Euro, und eine andere Möglichkeit zum Einchecken gibt es bei der irischen Fluggesellschaft nicht. Demzufolge dürfte nach Angaben der Verbraucherschützer gar keine Gebühr für den Check-In entstehen. Wer seine Bordkarte doch erst am Flughafen kauft, muss satte 40 Euro draufzahlen! Das brachte dem Billigflieger jetzt eine erste Abmahnung. Eine zweite wurde aufgrund der Internetbuchung notwendig. Dabei hatte die Airline wie viele andere auch jede Buchung mit einer Reiseversicherung versehen, die extra abgewählt werden musste, damit sie nicht abgeschlossen wurde.
 
Die EU wollte dieser undurchsichtigen Praktik Einhalt gebieten, aber Ryanair umgeht die neuen Regelungen geschickt. Die Reisenden werden bei der Buchung um Angabe ihres Wohnsitzes gebeten. Verbraucherschützer warnen, dass eine Reiseversicherungsoption aktiviert wird, sobald man das Wohnsitz-Feld ausfüllt!

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