Wie die Altersstruktur in Deutschland derzeit aussieht, dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein. Immer mehr Menschen altern und es werden zu wenige Kinder geboren, um die Älteren angemessen im Alter zu finanzieren.
Es besteht also ein Ungleichgewicht zwischen den Altersstrukturen, welches sich entscheidend auf die gesetzliche Versorgung im Rentenalter auswirkt.
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Sie ist am 01.01.2002 in Kraft getreten und bietet seitdem sowohl gesetzlich Versicherten als auch Beamten die Möglichkeit, sich für das Alter zusätzlich abzusichern.
Denn eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen ist die, dass das Niveau der gesetzlichen Altersversicherung für die Personengruppen von heute bis zum Eintritt in die Rente absinken muss.
Alle anderen haben keinen Anspruch auf die von dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester ins Leben gerufene Versorgung. Die Förderung dieser Rente erfolgt aus den allgemeinen Steuermitteln und durch Zulagen, zu denen gegebenenfalls Steuervorteile zählen.
Nötig für die lebenslange Absicherung sind jedoch regelmäßige Zahlungen in monatlichen Raten, die durch Rentenversicherungsverträge oder Auszah-
lungspläne mit einer Restversicherung unterstützt werden. Eine Förderung erhalten auch verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Es besteht eine Förderquote von bis zu 67 Prozent, die staatlich gewährleistet wird. Bei Ehepartnern kann jeder einen eigenen Versorgungsanspruch mit der staatlichen Förderung aufbauen. Dafür muss mindestens ein Partner förderungsberechtigt sein.
Die Beiträge der zusätzlichen Altersrente können bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Für jeden abgeschlossenen Vertrag sind ab dem Jahr 2008 bis 2100 Euro absetzbar. Es gibt allerdings auch bei dieser Form der Altersvorsorge einige Nachteile.
Zum einen ist der Nutzen und die Umsetzbarkeit in der Zukunft bei einigen Experten umstritten. Zum anderen kann bei der Riester Rente der abgeschlossene Vertrag wieder verkauft werden, allerdings büßen die Versicherten dabei einen Teil ihres eingezahlten Kapitals ein.
Riester Rente - News
Riester Rente auch für Mini-Jobber
vom 29.07.2009 11:19
Große Kündigungswelle bei Riester-Anbietern - der Vergleich ist wichtig!
vom 09.12.2008 10:42
Fast eine Million Vorsorge-Sparer haben ihre Verträge inzwischen gewechselt, die Zahlungen eingestellt oder gar gekündigt. Die Beschwerden zur Riester Rente häufen sich und betreffen vor allem die hohen Abschluss-und Verwaltungskosten. Es gibt zwei Arten des Riester-Sparens: Bei einem Banksparplan wird das Geld gesammelt und verzinst, bei einem Fondsparplan entwickelt sich die Rente je nach Kurs der gekauften Wertpapiere. Wer zudem eine Riester-Rentenversicherung abschließt, bekommt-wie bei einer Lebensversicherung- einen Garantiebetrag ausgezahlt. Die Höhe differiert aber je nach Anbieter um bis zu 15%!
Ein Vergleich lohnt sich also. Auch hier fallen Kosten für Abschluss, Vertrag und Verwaltung an. Über diese Gebühren sollte man sich genauestens informieren und verschiedene Anbieter in die engere Wahl ziehen um späteren Ärger zu vermeiden! Die Abschlusskosten des Vertrages müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt sein, weitere Kriterien gibt es nicht, weil die Riester-Rente überwiegend durch private Unternehmen angeboten wird. Wer einen solchen Vertrag eingehen möchte, muss sich also selbst umfassend schlau machen.


