Für jeden Menschen ist es besonders wichtig, für das Lebensalter vorzusorgen. Damit ist die Rentenphase gemeint, in welcher die Personen nicht mehr arbeiten gehen.
Für diesen Fall reicht die staatliche Rente meistens nicht aus und die Menschen müssen privat vorsorgen. Eine Möglichkeit stellt die Rürup-Rente dar, welche nach Bert Rürup benannt wurde.
Diese Form der Rente ist eine Basisabsicherung beziehungsweise eine seit dem Jahr 2005 staatlich unterstützte Altersvorsorge. Sie basiert auf dem Rentenversicherungsvertrag, der die Absicherung aller gewährleisten soll.
Im Gegensatz zu der gesetzlichen Rente, die jedem zusteht, ist diese Form kapitalgedeckt. Das heißt, die Beiträge errechnen sich nach dem jeweiligen Einkommen.
In den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung entspricht sie hingegen der gesetzlichen Altersvorsorge. Neu daran ist aber, dass kein Kapitalwahlrecht besteht.
Das bedeutet, der angesparte Betrag wird nicht in einer Summe, sondern nur als lebenslange Rente ab einem festgelegten Alter ausgezahlt. Dadurch kann der Missbrauch der Zahlungen verhindert werden.
Der Abschluss eines Rürup Vertrages ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Zum einen darf der Versicherungsvertrag nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Rente beinhalten. Wird der Vertrag vor dem 01.01.2012 abgeschlossen, dann beginnt die monatliche Zahlung mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Erfolgt der Abschluss allerdings erst nach dem 31.12.2011 kann die Rente erst nach der Vollendung des 62. Lebensjahres geschehen.
Zum anderen sind die Ansprüche aus dem Vertrag weder vererbbar, beleihbar, veräußerbar noch kapitalisierbar. Dies ist auch ein großer Nachteil der Rürup-Rente. Weitere Nachteile liegen darin, dass die Beiträge derzeit nur gestaffelt steuerlich geltend gemacht werden können und dass eine Versteuerung der Rentenauszahlungen vorgenommen wird.
Allerdings bestehen auch enorme Vorteile. Es handelt sich um eine Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung, bei einer länger auftretenden Arbeitslosigkeit wird das in der Rente angesparte Kapital bei der Anrechnung des vorhandenen Vermögens nicht geltend gemacht und es besteht ein Schutz vor der Pfändung des Kapitales in der Ansparphase, welcher erst in der Auszahlungsphase aufgehoben wird.
Rürup Rente - News
Rürup-Rente bringt Zusatzrendite
vom 04.08.2009 11:40
Sorgenkind Rürup Rente!
vom 11.12.2008 13:47
Beliebt ist diese Form der Basisrente nicht gerade. Sie lohnt sich nur für regelmäßige Steuerzahler und ist unkündbar. Wer sich für diese Vorsorge entscheidet muss lebenslang einzahlen um später davon zu profitieren! Selbständige, die aus Existenzgründen wenig oder gar keine Steuern zahlen, gehen hier leer aus. Zudem sind die Vertragskosten recht hoch und nur für Gutverdienende tragbar. Achtung: Ältere Menschen, die kurz vor dem Renteneintritt noch eine Rürup-Rente abschließen, können ihre Steuerlast auf das Rentenalter verschieben und die Abgaben jetzt sparen! Ob sich das lohnt, sollte man sich individuell errechnen lassen. Die starren Regeln und Kosten bezüglich dieser Rente müssen wohl langfristig gelockert werden, damit das Sparmodell Rürup eine Chance hat.


