Wer seine Haustiere wirklich liebt, versichert sie gegen selbstverursachte Schäden oder Schäden durch Dritte.
Es gibt verschiedene Versicherungen, die sich auf Tiere insbesondere auf Haustiere spezialisiert haben. Im Versicherungsschutz mit inbegriffen sind neben den Kosten für Arztaufenthalte auch Kosten, die durch das Verhalten der Tiere verursacht werden. So empfiehlt es sich besonders, Hunde, Katzen und Pferde zu versichern.
Hunde können andere Menschen und Tiere gefährden. Manchmal entstehen Situationen, in denen ein Hund zubeißen will.
Allerdings kann es auch passieren, dass sich Menschen, durch das Verhalten eines Hundes, wenn dieser z. B. anfängt zu bellen, erschrecken und dann eine Verletzung davontragen.
Alle diese Fälle werden durch eine Tierversicherung abgedeckt.
[ Teilnehmende Gesellschaften ]
ARAG-DuesseldorfAXA-Versicherung
Agila
BBV-Versicherung
Baden-Badener
ConceptIF-GO
Concordia-Hannover
DBV
DEVK-Koeln
Degenia-BadKreuznach-Konzept
Domcura-Kiel
Gothaer-Versicherungen
Grundeigentuemer-Hamburg
Haftpflichtkasse-Darmstadt
Ideal-Versicherung
InterRisk-Wiesbaden
Janitos-Versicherung
NV-Versicherung-Neuharlingersiel
Nuernberger-Versicherung
Ostangler-Brandgilde
Rhion-Versicherung
VHV-Hannover
Waldenburger-Versicherung
Zurich-Versicherung
| Häufig gestellte Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung (FAQ) |
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Zudem kann es vorkommen, dass Hunde durch unbedachtes Verhalten Gegenstände umwerfen, die dann in der Folge kaputt gehen.
Auch bei Pferden ist besondere Vorsicht geboten. Diese können ihre Reiter abwerfen oder jemanden durch eine ungezügelte Bewegung verletzen. Um dann nicht als Pferdehalter für die entstandenen Schäden belangt zu werden, sollte man eine Versicherung abschließen, welche die Folgekosten übernimmt.
Bei Katzen stellt sich der Fall ähnlich dar. Da sie sich in den meisten Fällen frei bewegen können, gelten sie als besonders gefährdet und gefährlich.
Häufig werden Katzen beim Überqueren von Straßen über- oder angefahren. Der an der Katze entstandene Schaden muss dann genauso wie der am Fahrzeug entstandene Mängel reguliert werden.
Dafür ist die jeweilige Versicherung zuständig.
In jedem Fall müssen sich die Betroffenen bei den Tierhaltern melden, damit diese den Schaden ihrer Versicherung melden. Eine solche Versicherung kann von den Tierhaltern für fast jedes Haustier abgeschlossen werden.
Allerdings variieren die einzelnen Konditionen. Gilt ein Tier als besonders gefährlich, fallen die Versicherungsbeiträge höher aus, als bei einem als ungefährlich eingestuften Tier. Ebenfalls einen Einfluss haben äußere Bedingungen. Ist ein Tier freilaufend oder verbleibt es den ganzen Tag in der Wohnung? Freilaufende Tiere gelten als stärker gefährdet und werden deshalb höher eingestuft.
Die Tierversicherung wird jeweils für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Beiträge sind in den meisten Fällen als Jahresbeitrag zum Ende oder Anfang des Jahres zu bezahlen. Da die Deckungshöhen bis in den fünf- oder sechsstelligen Bereich gehen können, verlangen die meisten Versicherer eine Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Über die jeweiligen Konditionen können sich die Versicherungsnehmer bei den Versicherungen informieren.
Tierversicherung - News
Tierversicherung schützt Sie und Ihre Samtpfote
vom 06.04.2010 11:10
Neue Ponyhaftpflicht tritt in Kraft
vom 12.08.2009 10:26
Was Tierhalter wissen sollten...
vom 12.12.2008 15:48
Viele Tierhalter schließen eine Versicherung ab für den Fall, dass ihre Lieblinge irgendwann eine extrem kostspielige Behandlung brauchen oder einen Schaden verursachen, der ersetzt werden muss. Vor Abschluss einer solchen Tierversicherung sind einige Fragen zu klären. Hier die gängigsten Richtlinien:
- Anders als Hunde oder Pferde benötigen Katzen keine eigene Haftpflichtversicherung. Sie sind über die Haftpflicht des Halters mitversichert. Bei Privatanbietern sollte man allerdings zur Sicherheit noch einmal nachfragen. Der Abschluss einer Krankenversicherung ist jedoch ratsam.
- Man unterscheidet zwischen dem 1-fachen, 2-fachen und 3-fachen Satz der Gebührenordnung für medizinische Betreuung. Der Tierarzt entscheidet selbst, wie oft er welchen Betrag abrechnet. Der erste Satz umfasst Standardbehandlungen innerhalb der Tierarztsprechzeiten. Der zweite Satz betrifft komplizierte Behandlungen außerhalb der Sprechzeit. Der dritte Satz kommt nur in absoluten Ausnahmefällen bei extrem teuren und schweren Fällen zum Einsatz, wenn z.B. ein weiterer Spezialist angefordert oder das Tier ausgeflogen werden muss.
- Versicherungen für Tiere, die sich nicht mehr im Besitz des Halters befinden, können mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
- Schadensfälle können unmittelbar nach Geschehen online gemeldet werden. Die Haftpflichtversicherung prüft ob der Tierhalter zahlungspflichtig ist und leistet den Betrag ggf. direkt an den Geschädigten. Andernfalls wehrt sie den Anspruch ab.
- Die Vertragslaufzeiten betragen mindestens ein Jahr und können bis zu 10 Jahren umfassen. Je länger die Laufzeit, desto günstiger die Konditionen. Verstirbt das Tier oder befindet sich nicht mehr im Besitz des Halters ist der Vertrag sofort aufgehoben.


