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Tierversicherung

Wer seine Haustiere wirklich liebt, versichert sie gegen selbstverursachte Schäden oder Schäden durch Dritte.

Es gibt verschiedene Versicherungen, die sich auf Tiere insbesondere auf Haustiere spezialisiert haben. Im Versicherungsschutz mit inbegriffen sind neben den Kosten für Arztaufenthalte auch Kosten, die durch das Verhalten der Tiere verursacht werden. So empfiehlt es sich besonders, Hunde, Katzen und Pferde zu versichern.

Hunde können andere Menschen und Tiere gefährden. Manchmal entstehen Situationen, in denen ein Hund zubeißen will.

Allerdings kann es auch passieren, dass sich Menschen, durch das Verhalten eines Hundes, wenn dieser z. B. anfängt zu bellen, erschrecken und dann eine Verletzung davontragen.

Alle diese Fälle werden durch eine Tierversicherung abgedeckt.

Tierhalterhaftpflicht Vergleich
Tarifgruppe
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Die Auswahl richtet sich nach dem Tarif in Ihrer KFZ Versicherung.
Alter Versicherungsnehmer (volle Jahre)
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Für Senioren gibt es Extra-Rabatte.
Anzahl Hunde
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Geben Sie hier die Rasse Ihres Hundes an. Wenn Sie diese nicht genau kennen, geben Sie eine Rasse an, die dem am nächsten kommt. Achten Sie aber vor allem bei kampfhundähnlichen Rassen auf die genaue Angabe.
Mischlingsrasse Hund 1
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Mischlingsrasse Hund 2
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Mischlingsrasse Hund 6
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Pferd
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Selbstbeteiligung
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Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen. Bei Mietsachschäden (z.B. Beschädigung eines Hotelzimmers) gilt immer eine SB.
Laufzeit
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Einige Tarife werden dadurch 10% billiger. Wir empfehlen diesen Rabatt zu nutzen, da man bei Erhöhungen von mehr als 5% kündigen kann.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Bei Schadenfreiheit gibt es für bei einigen Tarifen einen Nachlass.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

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Zudem kann es vorkommen, dass Hunde durch unbedachtes Verhalten Gegenstände umwerfen, die dann in der Folge kaputt gehen.

Auch bei Pferden ist besondere Vorsicht geboten. Diese können ihre Reiter abwerfen oder jemanden durch eine ungezügelte Bewegung verletzen. Um dann nicht als Pferdehalter für die entstandenen Schäden belangt zu werden, sollte man eine Versicherung abschließen, welche die Folgekosten übernimmt.

Bei Katzen stellt sich der Fall ähnlich dar. Da sie sich in den meisten Fällen frei bewegen können, gelten sie als besonders gefährdet und gefährlich.

Häufig werden Katzen beim Überqueren von Straßen über- oder angefahren. Der an der Katze entstandene Schaden muss dann genauso wie der am Fahrzeug entstandene Mängel reguliert werden.

Dafür ist die jeweilige Versicherung zuständig.

In jedem Fall müssen sich die Betroffenen bei den Tierhaltern melden, damit diese den Schaden ihrer Versicherung melden. Eine solche Versicherung kann von den Tierhaltern für fast jedes Haustier abgeschlossen werden.

Allerdings variieren die einzelnen Konditionen. Gilt ein Tier als besonders gefährlich, fallen die Versicherungsbeiträge höher aus, als bei einem als ungefährlich eingestuften Tier. Ebenfalls einen Einfluss haben äußere Bedingungen. Ist ein Tier freilaufend oder verbleibt es den ganzen Tag in der Wohnung? Freilaufende Tiere gelten als stärker gefährdet und werden deshalb höher eingestuft.

Die Tierversicherung wird jeweils für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Beiträge sind in den meisten Fällen als Jahresbeitrag zum Ende oder Anfang des Jahres zu bezahlen. Da die Deckungshöhen bis in den fünf- oder sechsstelligen Bereich gehen können, verlangen die meisten Versicherer eine Selbstbeteiligung im Schadensfall.

Über die jeweiligen Konditionen können sich die Versicherungsnehmer bei den Versicherungen informieren.

Tierversicherung - News

Tierversicherung schützt Sie und Ihre Samtpfote

vom 06.04.2010 11:10

 

Nach dem kalten Winter begrüßen viele Wohnungs- und Hausbesitzer den Frühling mit einem ausgedehnten Frühjahrsputz. Hier und da wir der Keller ausgeräumt, alte Sachen ausgemistet und mit Blumen und Pflanzen jeglicher Art dem Haus und dem Grundstück ein frühlingshaften Flair verleihen. Katzenbesitzer sollten hier jedoch mit Vorsicht an den Tatendrang herangehen. Der Teufel steckt hier schon im Detail, da scharfe Putzmittel und säurehaltige Reiniger auf Putztüchern und Wischwasser den Füssen der Samtpfötchen gefährlich werden können. Experten empfehlen die Putzmittel vor den Erkundungstouren der Katzen gut zu verstecken. Wer die Putzflaschen nach dem Gebrauch sorgfältig und sicher verschließt, hilft den neugierigen Katzen die Reiniger nicht aufzuschlecken. Doch leider ist es keine Seltenheit, dass Katzen sich an ätzenden Flüssigkeiten oder giftigen Pflanzen vergiften. Hier zählt jede Minute. Sollte der Verdachte bestehen, dass sich das Haustier mit einem Haushaltsreiniger vergiftet hat, muss sofort ein Tierarzt aufgesucht werden. Damit der Tierarzt schnell handeln kann, ist es hilfreich wenn Katzenbesitzer die vermeintliche Packung der Flüssigkeit mitbringen. Die Behandlung nach einer Vergiftung ist für Katzen lebensnotwendig. Damit Katzenbesitzer auch finanziell abgesichert sind, schließen diese immer häufiger eine Tierversicherung ab. Hier unterscheidet man zwischen verschiedenen Ausformungen.
 
Eine Form der Tierversicherung für Katzenbesitzer ist eine Katzen OP Versicherung. Diese erstattet dem Besitzer die Operationskosten. Wie auch für den Zweibeiner gibt es auch für die Samtpfote eine Katzenkrankenversicherung. Hier liegt der Vorteil in dem umfangreichen Versicherungsschutz sowie in der Kostenerstattung von tierärztlichen Behandlungen und bestimmten Vorsorgemaßnahmen. Katzenbesitzer die eine Tierversicherung abgeschlossen haben, müssen mit keinen hohen Tierarztkosten mehr rechnen.

 

Neue Ponyhaftpflicht tritt in Kraft

vom 12.08.2009 10:26

Die Versicherungsinitiative tierversicherung.biz und die Haftpflichtkasse Darmstadt haben eine brandneue Ponyhaftpflichtversicherung entwickelt, die für Tiere mit einem Stockmaß bis 1,48 Metern gilt. Für einen festen Jahresbetrag werden Schäden an Personen und Sach- oder Vermögenswerten von fünf bis zehn Millionen Euro abgedeckt. Der Schutz greift auch, wenn ein anderer Reiter als der Besitzer den Schaden mit dem Pony verursacht hat, so Oliver Kirsch, der tierversicherung.biz mit begründet hat.
 
Darüber hinaus ist der Ponybesitzer bei Auslandsaufenthalten, Turnieren und Flurschäden abgesichert und kann auf einen Rechtsschutz zurückgreifen, und im Gegensatz zu anderen Pferdeversicherungen gibt es bei tierversicherung.biz keine Vorschriften zur Höhe der Zäune einer Ponyweide. Sollte eine Stute ohne Zustimmung des Eigentümers durch einen fremden Hengst gedeckt werden, kommt die Tierversicherung ebenfalls für daraus entstehende Kosten auf.

Was Tierhalter wissen sollten...

vom 12.12.2008 15:48

Viele Tierhalter schließen eine Versicherung ab für den Fall, dass ihre Lieblinge irgendwann eine extrem kostspielige Behandlung brauchen oder einen Schaden verursachen, der ersetzt werden muss. Vor Abschluss einer solchen Tierversicherung sind einige Fragen zu klären. Hier die gängigsten Richtlinien:

  1. Anders als Hunde oder Pferde benötigen Katzen keine eigene Haftpflichtversicherung. Sie sind über die Haftpflicht des Halters mitversichert. Bei Privatanbietern sollte man allerdings zur Sicherheit noch einmal nachfragen. Der Abschluss einer Krankenversicherung ist jedoch ratsam.
  2. Man unterscheidet zwischen dem 1-fachen, 2-fachen und 3-fachen Satz der Gebührenordnung für medizinische Betreuung. Der Tierarzt entscheidet selbst, wie oft er welchen Betrag abrechnet. Der erste Satz umfasst Standardbehandlungen innerhalb der Tierarztsprechzeiten. Der zweite Satz betrifft komplizierte Behandlungen außerhalb der Sprechzeit. Der dritte Satz kommt nur in absoluten Ausnahmefällen bei extrem teuren und schweren Fällen zum Einsatz, wenn z.B. ein weiterer Spezialist angefordert oder das Tier ausgeflogen werden muss.
  3. Versicherungen für Tiere, die sich nicht mehr im Besitz des Halters befinden, können mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
  4. Schadensfälle können unmittelbar nach Geschehen online gemeldet werden. Die Haftpflichtversicherung prüft ob der Tierhalter zahlungspflichtig ist und leistet den Betrag ggf. direkt an den Geschädigten. Andernfalls wehrt sie den Anspruch ab.
  5. Die Vertragslaufzeiten betragen mindestens ein Jahr und können bis zu 10 Jahren umfassen. Je länger die Laufzeit, desto günstiger die Konditionen. Verstirbt das Tier oder befindet sich nicht mehr im Besitz des Halters ist der Vertrag sofort aufgehoben.
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