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Unfallversicherung

In Deutschland kommt es pro Tag zu sage und schreibe 20 000 Unfällen. Dabei ist es egal, ob sie im Haushalt, beim Sport oder im Straßenverkehr passieren.

Schützen kann man sich davor nur durch besondere Vorsicht und rücksichtsvolles Verhalten. Doch was kann man tun, wenn der Unfall erst einmal geschehen ist? Wer kann einem dann weiterhelfen?

Eine Unfallversicherung bietet die notwendige Hilfe. Menschen können diese abschließen, um sich vor den Folgen eines Unfalles zu schützen. Hier wird zwischen zwei Arten unterschieden.

Zum einen gibt es die gesetzliche Versicherung bei Unfällen. Dabei handelt es sich um einen Zweig der aufgeteilten Sozialversicherung. Diese bezieht sich auf Unfälle, die als Folge der beruflichen Tätigkeit eintreten können.

Demnach sollen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und berufsbedingte Arbeitsrisiken verhütet werden. Falls diese bereits eingetreten sind, soll der eigentliche Gesundheitszustand wieder hergestellt werden. Die Genesung der Erkrankten ist mit allen geeigneten Mitteln herbeizuführen. Die rechtliche Grundlage findet sich in dem Sozialgesetzbuch VII und ist dort für jeden einfach nachlesbar.

Unfallversicherung Vergleich
Wieviele Personen möchten Sie versichern?
Tarifgruppe des Antragstellers (Öffentlichen Dienst?)
Eingabemaske Unfallversicherung - Person 1
Vorname
Geburtsdatum
Geschlecht
Handwerkliche/körperliche Tätigkeit
Tätig als (es gibt Sondereinstufungen für diese Berufe)
Hilfe
Für einige Gesellschaften gibt es eigene Tarife für diese Berufe.
Grundinvalidität
Hilfe
Diese Summe sollte bei etwa dem 2-3 fachen des Jahresbruttoverdienstes liegen. Je nach gewählter Progression steigt die Entschädigungsleistung bei Invalidität progressiv an.
Progression Diagramm anzeigen
Hilfe
Wer vor allem im oberen Invaliditätsbereich gut abgesichert sein will sollte eine hohe Progression wählen. Empfehlen würden wir aber hier 225% oder 350%. Schauen Sie sich bitte dazu auch die Infografik an.
Vollinvalidität
Hilfe
Die max. Leistung bei 100% Invalidität.
Todesfall
Hilfe
Kommt man durch einen Unfall zu Tode, wird die vereinbarte Leistung gezahlt.
Übergangsleistung
Hilfe
Diese Leistung wird in der Regel nach 6 Monaten gezahlt, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit mindestens 50% beeinträchtigt ist. Unserer Meinung nach ist es nicht sinnvoll diese Leistung zu versichern.
Krankenhaus+ Genesungsgeld
Hilfe
Liegt man nach einem Unfall im Krankenhaus wird für jeden Tag das vereinbarte Krankenhaustagegeld gezahlt. Zusätzlich erhält man Genesungsgeld für die Tage im Krankenhaus. Das Genesungsgeld wird jedoch ab dem 10. Tag nur noch abgestuft gezahlt.
Unfall-Rente
Hilfe
Nach einem Unfall wird die vereinbarte Rente lebenslang gezahlt, allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Unserer Meinung ist diese Leistung sehr teuer zu versichern. Sie sollten statt dessen eine höhere Grundsumme versichern, da gibt es auch schon ab 1% Invalidität mehr Leistung.
Knochenbruch (siehe Hilfe)
Hilfe
Es gibt nur wenig Anbieter die nach einem Unfall bestimmt Knochenbrüche mit einer Einmalzahlung abfinden. Sie finden diese Leistungen im Berechnungsergebnis im Leistungsvergleich und noch näher beschrieben im Bedingungswerk des Anbieters.
Einschluß Schwere Krankheiten (Krebserkrankung, Schlaganfall, Herzinfarkt)
Hilfe
Absicherung gegen Schlaganfall, Herzinfarkt und fortgeschrittene Krebserkrankungen
Sofortige Leistung bei Anspruchanerkennung
Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr
Besonders günstige Prämien für Nichtraucher
Unkomplizierte Risikoprüfung
Nichtraucher ist wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung kein Nikotin aktiv zu sich genommen hat.
Diese Einmalzahlung wir geleistet bei erstmaliger Diagnose von fortgeschrittener Krebserkrankung, Schlaganfall oder Herzinfarkt.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

ein Service von versicherung.net

Zum anderen können Personen eine private Unfallversicherung abschließen. Die Auswahl der am besten geeigneten Versicherung steht den Betroffenen frei.

Sie muss allerdings vor dem Unfall abgeschlossen worden sein, da der Versicherte sonst keinen Anspruch auf Schadenersatz hat.

Die Menschen können zwischen verschiedenen Versicherungen wählen. Eine Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsanbieter stellt ein Vergleichsrechner dar.

Den können alle gleichermaßen nutzen und erhalten nach dem Ausfüllen einiger weniger Felder eine Liste aller verfügbaren Versicherer.

Ist der richtige Anbieter erst einmal gefunden, zahlen die Kunden einmal jährlich den fälligen Beitrag. Dieser variiert zwischen den Versicherungen. Auf der einen Seite ist dafür der von der Versicherung erstellte Tarif verantwortlich. Auf der anderen Seite können die unterschiedlichsten Szenarien und Tätigkeiten versichert werden. Je risikoreicher die Tätigkeiten sind, desto höher fallen die Versicherungsbeiträge aus.

Allerdings ist die genaue Kenntnis der Vertragsgrundlagen notwendig, da nicht jede Versicherung alle erwünschten Leistungen umfasst. Demnach beinhaltet der Abschluss einer solchen privaten Versicherung den Schutz vor finanziellen Belastungen, die in der Folge eines Unfalles entstehen können. Sie übernimmt zudem die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen, solange diese im Maßnahmenkatalog aufgeführt sind.

Aufgrund der Statistiken zu privaten Unfällen ist es empfehlenswert, sich gegen die Folgen eines Unfalles abzusichern.

Unfallversicherung - News

Hörschäden durch WM-Tröte sind versichert

vom 14.06.2010 08:54

 

Wer bei der Fußball-WM einen Hörschaden durch den Lärm der Vuvuzelas erleidet, zahlt die private Unfallversicherung für den Schaden. In vollem Umfang fällt der Schaden durch Schallwellen deshalb unter den Unfallbegriff. Der Hörgerätehersteller Phonak hatte mit einer Studie bewiesen, dass der Lärm der Plastik-Tröten zu dauerhaften Schädigungen des menschlichen Gehöres führen kann. 
 
Geräuschkulisse in Südafrika
 
Der Schallpegel ist mit 123,9 Dezibel vergleichbar mit dem Lärm eines Düsenflugzeugs im Probeflug vergleichbar. Die Schmerzgrenze des Gehörs liegt bei rund 120 Dezibel und schon bei einer dauerhaften Belastung mit 85 Dezibel kann es zu Gehörschäden kommen – Tinnutus-Geräusche und Ähnliche Symptome bleiben dann keine Ausnahme mehr.
 
Die Vuvuzela, eine rund 60 Zentimeter lange Tröte,  die im Kollektiv das Geräusch eines Bienenschwarms erzeugt, stieß in den vergangenen Tagen der Fußball-WM bereits auf großen Unmut. Viele Spieler, Trainer und auch Fans haben sich beschwert und plädierten auf ein Verbot der Vuvuzelas. FIFA-Präsident Joseph S. Blatter sprach sich allerdings dagegen aus, da die Tröten ein Teil der afrikanischen Kultur seien.

 

Unfallversicherung auf dem Schulweg

vom 19.08.2009 10:31

 

Jedes Kind ab 6./7. Jahren geht unter der Woche und außerhalb der Ferienzeit zur Schule. Je nach Entfernung legt das Kind die Strecke zu Fuß, per Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück. Doch wie greift die Unfallversicherung, falls dem Kind auf dem Schulweg etwas passiert? Über die gesetzliche Versicherung ist nur der direkte Weg zur Schule abgedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind läuft oder Fährt. Wenn es hingegen noch einen Spielkameraden besucht oder in den Supermarkt geht, ist es nicht mehr versichert. Schulische Aktivitäten wie Klassenfahrten oder Unfälle auf dem Sportplatz fallen jedoch ganz klar unter die Unfallversicherung.
 
Wenn dem Kind außerhalb des direkten Schulweges oder in der Freizeit etwas zustößt, ist die Krankenversicherung zuständig. Hat der Unfall langfristige Folgen für das Kind, weil etwa die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss, muss eine private Unfallversicherung einspringen, sofern die Eltern eine haben. Sie gilt 24 Stunden und auch im Ausland. Darüber hinaus sollten Eltern eine Haftpflichtversicherung für ihre Kinder abschließen, die greift, wenn die Kinder etwas kaputt gemacht haben.
 
Der Abschluss so genannter Familienpolicen ist oft um 20 bis 30 Prozent billiger als einzelne Versicherungsverträge für jedes Familienmitglied. Auch Gruppenverträge, z.B. über einen Verein sind günstig. Dann sollte aber geprüft werden, ob der Individualitätsschutz ausreichend gewährleistet ist. Eine Beitragsrückgewähr lohnt sich in der Regel nicht, sie sind meist teurer als einfache Policen, bieten aber kaum mehr Leistung. Wer seinen Versicherungsbeitrag nicht monatlich, sondern jährlich zahlt, kann auch noch einmal ca. 5 Prozent sparen.

 

Weihnachtsfeier ohne Reue!

vom 16.12.2008 11:16

In den letzten Wochen wurden wieder zahlreiche Firmenweihnachtsfeiern ausgerichtet. Dabei ist der Arbeitnehmer grundsätzlich über die Unfallversicherung des Arbeitgebers geschützt. Für selbstverschuldete Unfälle, die beispielsweise unter Alkoholeinfluss geschehen sind, zahlt der Versicherer aber auch an Weihnachten nicht! Mit dem Ende der Feier erlischt auch der Versicherungsschutz. Wer anschließend noch mit den Kollegen zusammensitzt ist nicht mehr abgesichert. Das gilt auch für privat organisierte Weihnachtsfeiern, auch wenn die Firma diese gestattet. Grundlage dieser Bestimmung ist ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Main.

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